Verbot in S-Bahn: Was droht Alkoholsündern?

Nach U-Bahnen und Bussen ist künftig auch in der Münchner S-Bahn Alkohol Tabu. Das haben die Gesellschafter des Verkehrsverbunds MVV entschieden. Welche Konsequenzen Trunkenbolden bei einem Verstoß drohen, ist aber noch unklar.
München – Auch in den Münchner S-Bahnen darf von Mitte Dezember an kein Alkohol mehr getrunken werden. Pünktlich zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember trete auf allen Strecken und in allen Zügen ein absolutes Alkoholkonsumverbot in Kraft, bestätigte die Sprecherin des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV,) Beate Brennauer, am Freitag Informationen des „Münchner Merkurs“. Die Gesellschafterversammlung des MVV hatte schon am 23. September einem entsprechenden Antrag der S-Bahn zugestimmt.
Das Alkoholverbot sei aber keine konzernweite, sondern eine rein lokale Münchner Entscheidung, sagte ein Bahnsprecher. Damit würden die Vorschriften für die S-Bahn an das bereits seit 2009 bestehende Alkoholverbot in den Münchner Trams, Bussen, U-Bahnen und MVV-Regionalbussen angeglichen. Zur konkreten Umsetzung des Verbotes wollte sich der Bahnsprecher noch nicht äußern. Welche Sanktionen es etwa bei Verstößen geben wird, soll erst Mitte November bekanntgegeben werden.
Die Diskussion über ein mögliches Alkoholverbot in der Münchner S-Bahn war erneut entbrannt, nachdem Hamburg am 1. September Alkohol im Nahverkehr verboten hatte. Als Reaktion auf das Verbot verabredeten sich damals tausende junge Leute im Internet, um in der Nacht vor Inkrafttreten noch einmal kräftig in den Zügen zu zechen. „Wir können es natürlich nicht verhindern, dass sich junge Leute auch in München auf Facebook zum Abschiedstrinken verabreden, aber sollte es dadurch zu Störungen des Bahnbetriebes kommen, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen“, sagte der Bahnsprecher.