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Vegetarisches Restaurant "Kismet" in München: Kontrolleure finden Mäusekot und Kakerlaken

Sie betreibt in München das Veggie-Restaurant "Kismet", die Ausbildungsgastro "Roecklplatz" sowie das "Blitz" (Restaurant und Club). Jetzt musste die Münchner Gastro-Unternehmerin Sandra Forster wegen Hygienemängeln vor Gericht. Das sagt das KVR zum Vorfall.
von  Guido Verstegen, Sophie Anfang
Das "Kismet" in der Löwengrube in München.
Das "Kismet" in der Löwengrube in München. © Daniel von Loeper

München - Sie ist aus der Münchner-Gastro-Szene nicht mehr wegzudenken, hat sich ein ganz eigenes Standing des Mit-Anpackens erworben und muss sich nach einem Besuch von Lebensmittelkontrolleuren in ihrem vegetarischen Restaurant "Kismet" nun mit unangenehmen Vorwürfen auseinandersetzen.

Lebensmittelkontrolle im "Kismet": Unhygienische und ekelerregende Zustände

Seit 10. Dezember 2014 ist Sandra Forster die Geschäftsführerin des Lokals und als Inhaberin des Betriebs dafür verantwortlich, dass dort die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und in Sachen Hygiene alles passt.

In der Münchner Gastro-Szene bekannt: Sandra Forster. (Archivbild)
In der Münchner Gastro-Szene bekannt: Sandra Forster. (Archivbild) © imago/HRSchulz

Am 15. Februar 2023 gingen die Kontrolleure des Kreisverwaltungsreferats (KVR) dann einer Beschwerde nach und nahmen das Lokal genau unter die Lupe. Laut Strafbefehl habe Forster an diesem Tag Speisen auf der Karte gehabt, die angesichts der im Betrieb herrschenden unhygienischen und ekelerregenden Zustände zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet gewesen seien.

Lebensmittelkontrolle im "Kismet": Mäusekot im Lagerraum und sogar in der dreckigen Wäsche

Die unhygienischen Zustände in dem Betrieb hätten bei einem normal empfindenden Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hätte, heißt es im Strafbefehl gegen Forster, der der AZ vorliegt, weiter. Unter anderem wurde Mäusekot im Lagerraum und sogar in der dreckigen Wäsche im Restaurant der Münchner Gastro-Queen entdeckt.

So soll die Eiswürfelmaschine innen massiv "durch schimmelähnliche Beläge" verunreinigt gewesen sein, zudem seien beim Verrücken der Tiefkühltruhe Kakerlaken zum Vorschein gekommen und der Fußboden unter einem mit Besteck bestückten Regal sei durch Mäusekot verunreinigt gewesen.

Sandra Forster geht in Berufung, erscheint aber selbst nicht zum Gerichtstermin

In dem Strafbefehl wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolleure diese Zustände protokollierten, obwohl zuvor schon die Behörden im Rahmen von mehreren Bußgeldverfahren Mängel beanstandet hatten. Forster wurde beschuldigt, gegen Paragraf zwölf Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verstoßen und vorsätzlich "für den Verzehr durch Menschen ungeeignete Lebensmittel" in den Verkehr gebracht zu haben.

Das "Kismet" in der Löwengrube in München.
Das "Kismet" in der Löwengrube in München. © Daniel von Loeper

Die 48-Jährige wurde nun vom Amtsgericht zu einer Strafzahlung von 3.200 Euro verdonnert. Das sind insgesamt 80 Tagessätze zu je 40 Euro. Der verhältnismäßig geringe Betrag ist vermutlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass ihr Gehalt vom Gericht geschätzt wurde und man davon ausgeht, dass Gastronomen in der Corona-Krise erhebliche Einbußen hinsichtlich ihrer Einnahmen hatten. Forster muss auch die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen tragen.

Forster zur AZ: Gastronomin möchte sich zunächst mit Partnern beraten

Zum Gerichtstermin war es gekommen, weil sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben hatte. Um einer Verurteilung zu entgehen, zog die Gastronomin ihren Einspruch laut "Münchner Merkur" zurück und entging so wohl einer Vorstrafe. Forster selbst war bei dem Termin nicht anwesend. Gegenüber der AZ bestätigte sie am Dienstag, sich nun erst einmal mit ihren Gastro-Partnern bezüglich der weiteren Schritte beratschlagen zu wollen. Ein offizielles Statement soll folgen.

Ihr Anwalt Andreas Müller wies laut "Münchner Merkur" in der Verhandlung darauf hin, dass gerade der Mäusebefall in der Innenstadt ein bekanntes Problem sei, das auch andere Gastronomen betreffe. Demnach komme der Kammerjäger wöchentlich in das Restaurant, auch Fallen würden aufgestellt.

Mängel in der Münchner Gastronomie: So geht das KVR bei seinen Kontrollen vor

Wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Dienstag auf AZ-Anfrage mitteilte, ist das "Kismet" – wie andere Gaststätten im Zuständigkeitsbereich – in der Vergangenheit regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert worden. "Da es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben machen", sagte eine Sprecherin.

Die Lebensmittelüberwachung des KVR kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen. Zusätzlich zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln überwachen die Kontrolleure auch die Geschäftsbereiche Tabak, elektronische Zigaretten, Kosmetik, Spielzeug, Putzmittel, Brillen, Kleidung, Geschirr und freiverkäufliche Arzneimittel.

KVR gegenüber der AZ: Pro Jahr im Schnitt etwa 20 vorübergehende Schließungen wegen Schädlingsbefall

Auf die Frage, ob es Hygienemängel gebe, die in Münchner Gastronomie-Unternehmen besonders häufig auftreten, antwortete das KVR: "Die Bewertung der vorgefundenen Mängel ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von den festgestellten Begleitumständen ab. Daher können Mängel schwer miteinander verglichen werden."

Pro Jahr komme es im Schnitt zu etwa 20 vorübergehenden Schließungen und etwa 40 Beschwerden wegen Schädlingsbefall. Setze man das ins Verhältnis zu den mehr als 17.000 lebensmittelrechtlichen Kontrollen allein im vergangenen Jahr, zeige sich laut KVR, wie verantwortungsvoll die Münchner Gastronomen mit dem Thema umgehen: "Nur in 0,01 Prozent muss nach einer Kontrolle vorübergehend wegen Schädlingsbefall geschlossen werden." Klar sei: Bei Schädlingsbefall in Küchen müssten die Lebensmittelkontrolleure handeln.

Lebensmittelüberwachung in München: Kontrollen gehen unangemeldet über die Bühne

Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen die Kontrolle auf Wunsch der Betreiber – zum Beispiel bei Informations- und Beratungsterminen – oder eben aufgrund von Beschwerden über die Bühne gehen, werden die Lebensmittelkontrolleure routinemäßig und grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung tätig.

"Lebensmittelbetriebe werden in regelmäßigen Abständen, unangemeldet von Dienstkräften der Lebensmittelüberwachung kontrolliert", erklärt die KVR-Sprecherin. Je nach Betriebsstruktur fänden die Kontrollen allein oder im Vier-Augen-Prinzip statt. Bei Bürgerbeschwerden würden die Betriebe zeitnah durch die Lebensmittelüberwachung überprüft, dies geschehe ebenfalls unangemeldet.

Laut KVR erfährt die Öffentlichkeit nicht automatisch von jeder Kontrolle der Lebensmittelüberwachung, bei der Mängel festgestellt werden: "Es kann jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz jederzeit eine Anfrage gestellt werden. Lediglich in herausragenden Fällen ist rechtlich die Möglichkeit einer Veröffentlichung theoretisch denkbar."

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