Vatertag in München: Verstöße gegen die Corona-Regeln

Am Donnerstag musste die Polizei mehrere Feiern auflösen, die Einsätze zogen sich bis in die Nacht. Besonders dreist feierte eine Gruppe Männer in Ramersdorf.
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Ein Polizist steht vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Rund um den Vatertag hatten die Beamten viel zu tun.
Ein Polizist steht vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Rund um den Vatertag hatten die Beamten viel zu tun. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

München - Besonders gründlich kontrollierte die Münchner Polizei von Mittwoch bis Freitag, um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Bei über 2.700 Kontrollen zeigten Beamte dabei 54 Verstöße an.

Vatertag: Vor einem Wirtshaus feiern elf Männer, sogar der Wirt ist betrunken

Am Donnerstag wurde die Polizei zu einer Gruppe feiernder Männer in einer Gaststätte im Westend gerufen. Gegen 20.25 Uhr hatte ein Zeuge gemeldet, dass vor einer Gaststätte in der Astallerstraße Leute sitzen und laut feiern würden. Drei Streifen der Münchner Polizei fuhren zum Wirtshaus  und trafen dort auf elf Männer im Alter von 33 bis 64 Jahren, die ohne Masken und Mindestabstände an zwei Tischen saßen und Alkohol tranken.

Unter den Personen befand sich, laut Polizei, auch der Wirt, der selbst 1 Promille Alkohol im Blut hatte. Es gab keine Dokumentationen über Coronatests, die Personalien der Gäste oder die Uhrzeit der Besuche. Alle wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, der Wirt zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Gaststättengesetz angezeigt.  

Feiernde erhalten Platzverweise und werden angezeigt

In der Nacht griff die Polizei auch noch weitere Feiernde auf, die wohl noch den Vatertag feierten. Gegen 00.05 Uhr rief ein Anwohner in Untergiesing die Polizei und berichtete, dass er aus Richtung der Braunauer Eisenbahnbrücke laute Musik höre. Zwei Streifen der Münchner Polizei fuhren zu der Brücke und trafen dort auf acht Personen (sieben Männer und eine Frau, im Alter von 20-45 Jahren), die miteinander feierten.  Die Personen stammten aus verschiedenen Haushalten und wurden wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkung angezeigt. Sie erhielten Platzverweise und mussten die Örtlichkeit verlassen.

Etwa zur gleichen Zeit informierte ein Zeuge die Polizei, dass in einer Wohnung in der Melusinenstraße in Ramersdorf mehrere Personen feiern würden. Mehrere Streifen der Münchner Polizei wurden zur Wohnung geschickt und trafen dort auf 24 männliche Personen im Alter von 20 bis 58 Jahren, die sich dort für eine private Feier eingefunden hatten. Alle wurden angezeigt und mussten die Wohnung verlassen.

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4 Kommentare
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  • am 14.05.2021 14:58 Uhr / Bewertung:

    Zeuge kann nur jemand sein, der eine Straftat beobachtet. In diesen Dingen sollte man eher von Denuntianten reden.

  • Peterauslaim am 14.05.2021 16:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Jeder Maulwurf ist blind.

  • C_B am 14.05.2021 17:37 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Zitat:
    "Zeuge kann nur jemand sein, der eine Straftat beobachtet."

    Wie einfach doch Ihre Welt zu sein scheint, vermutlich ebenso flach wie Ihre Erdscheibe! Einfach mal irgendwas behaupten und raushauen, was in seinen kleinen Kosmos passt, egal, ob es stimmt oder nicht. Nicht faktenbasiert, also typisch für die Quer-"Denker".

    Zur Info:
    "Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“), siehe §§ 48 ff. StPO. Zeugen sind bei der Aufklärung von Sachverhalten zum Beispiel durch Ordnungs-, Strafverfolgungs- und andere Behörden und durch Gerichte von Bedeutung." (Wikipedia)

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