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Vater soll Baby umgebracht haben: Prozess in München

In München steht ein Mann vor Gericht, der seine nicht einmal fünf Wochen alte Tochter so schwer verletzt haben soll, dass sie starb. Zum Auftakt des Totschlagsprozesses zeigt sich: Es ist nicht sein einziges Baby, das nur wenige Wochen lebte.
AZ/dpa |
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Ein wegen Totschlags angeklagter Mann (r), der seine fünf Wochen alte Tochter in Oberammergau umgebracht haben soll, wird zu Prozessbeginn in einen Gerichtssaal vom Landgericht in München geführt. In der Mitte steht sein Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse. Er soll das Baby geschüttelt und mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen haben.
Ein wegen Totschlags angeklagter Mann (r), der seine fünf Wochen alte Tochter in Oberammergau umgebracht haben soll, wird zu Prozessbeginn in einen Gerichtssaal vom Landgericht in München geführt. In der Mitte steht sein Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse. Er soll das Baby geschüttelt und mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen haben. © dpa/Matthias Balk

München - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines knapp fünf Wochen alten Babys hat der Vater eingeräumt, das Neugeborene geschüttelt zu haben. Der Kleinen sei aber schon vorher Blut aus der Nase getropft, sagte der 26-Jährige am Montag vor dem Landgericht München II.

Das habe er beim Wickeln gemerkt und er sei darum in einem "Schockzustand" gewesen. Deswegen habe er seine Tochter ruckartig geschüttelt und ihren Namen gerufen.

Vater vor Gericht: Neugeborenes umgebracht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Moldauer Totschlag vor. Sie geht davon aus, dass der Mann, der mit seiner Familie 2021 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war und in einer Unterkunft in Oberammergau wohnte, seine Tochter umgebracht hat, indem er sie schüttelte und ihren Kopf gegen einen harten Gegenstand schlug.

Das stritt der Mann ab. Der Kopf des Babys sei in seiner Gegenwart nirgendwo gegen geschlagen. Er habe versucht, das Kind wiederzubeleben.

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Seinen Angaben zufolge hatte die große Schwester des Mädchens das Baby einen Tag vor dem Tod des Kindes mit einem Kissen vom Bett auf den Boden gezogen. Dabei sei aber "nichts passiert". In der Nacht danach habe das Kind aber schon etwas "blutigen Schleim" im Mund gehabt.

Gericht: Schwerste Verletzungen führten zum Tod

Laut Anklage führten schwerste Verletzungen zum Tod des kleinen Mädchens: Es erlitt demnach einen Schädelbruch, Hirnblutungen, ein Schädel-Hirn-Trauma, Blutergüsse und Brustkorbverletzungen. Zwei Rippen des Babys waren gebrochen.

Als das Gericht die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten abfragte, zeigte sich: die Kleine ist nicht das erste Kind des Mannes, das nur wenige Wochen lebte. Von den sechs Kindern, die er mit zwei Frauen bekam, leben nur noch drei.

Zwei seiner Kinder starben als Säuglinge kurz nach der Geburt in der Ukraine. Frühchen seien sie gewesen, sagt der Angeklagte. Die konkrete Todesursache bleibt vor Gericht aber zunächst unklar - ebenso, ob es damals eine Obduktion gegeben hat. Denn darüber machen der Angeklagte und die Mutter der beiden in der Ukraine gestorbenen Babys laut Gericht unterschiedliche Angaben. Als seine Tochter im vergangenen Jahr in Oberammergau starb, sprach der Angeklagte sich - so sagt es Richter Bott - gegen eine Obduktion aus.

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4 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 09.01.2023 17:09 Uhr / Bewertung:

    Wundern kann man sich, dass die Herkunft des Angeklagten genannt wird. Passiert nicht so oft.

  • Himbeergselchts am 09.01.2023 17:04 Uhr / Bewertung:

    Kenne ich auch:“Das war schon so.“ Plötzlich ist das Kind kaputt.
    Glücklicherweise konnten meine Kollegen und ich solche Katastrophen vier mal verhindern, indem wir die Kinder Inobhut nahmen. Bei Gefahr in Verzug geht das, bis der Richter weiter entscheidet, wenn er alle Beteiligten hörte. Leider bleibt ein weiteres Kind behindert durch das Schütteltrauma. Die Klinik informierte uns erst nach der Schüttlerei. Der Vater wollte uns auch erzählen, er habe nichts gemacht. Er war’s nicht.

  • Feldsalat am 09.01.2023 16:45 Uhr / Bewertung:

    Drecksgschwerl!...

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