Vater erstickt: 39-Jähriger kommt in die Psychiatrie

Der Täter leidet unter paranoider Schizophrenie und war nicht schuldfähig. Das Münchner Landgericht ordnet die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
John Schneider
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Von rechts: der Beschuldigte Can T. (Name geändert) und seine beiden Verteidiger Claus Pinkernell und Roland Autenrieth.
Von rechts: der Beschuldigte Can T. (Name geändert) und seine beiden Verteidiger Claus Pinkernell und Roland Autenrieth. © jot

München - Das Landgericht hat die Unterbringung eines 39-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte leidet unter paranoider Schizophrenie und war nach Überzeugung des Gerichts zum Zeitpunkt seiner Taten - er soll einen Passanten verletzt und seinen Vater umgebracht haben - nicht schuldfähig.

Vater erstickt und die Leiche geschändet

Der Beschuldigte war am 20. Juni des vergangenen Jahres mit seinem Vater in dessen Wohnung in einen Streit geraten. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich der Beschuldigte im Verlauf des Streits mit seinem vollen Körpergewicht auf seinen am Boden liegenden Vater gelegt hat. Er erstickte ihn dann, indem er ihm mit zwei Fingern gegen den Hals drückte. Anschließend schändete er den Leichnam und stellte in der Nähe des Leichnams einen Napf mit Hundefutter ab, um seine Missachtung auszudrücken.

Die Kammer geht davon aus, dass der Beschuldigte seine Taten verübte, weil er seine Opfer in seinem paranoid-schizophrenen Wahnerleben für Mitglieder der Mafia hielt, die ihm nach dem Leben trachteten.

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Er könne zwar vielleicht therapiert werden, aber angesichts der erheblichen Gefahren, die von dem Beschuldigten derzeit ausgehen, ordnete das Gericht den Vollzug der Unterbringung an.

Dem Antrag des Verteidigers, von einer Unterbringung abzusehen, folgte die Kammer nicht.

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