USB-Stick vergessen: Knast!

Bei Lidl an der Kasse vergisst ein Lagerist (29) seinen Daten-Speicher. Darauf sind Kinderpornos.So kommt ihm die Polizei auf die Spur. Jetzt soll er 27 Monate ins Gefängnis.
MÜNCHEN Nickelbrille, blonde Locken, schlaksige Figur – Tobi G. (29) wirkt wie ein braver junger Mann. Ist er aber nicht. Der Lagerist steht wegen Verbreitung von Kinderpornografie vor einem Münchner Schöffengericht. „Ich bereue das sehr. Ich habe mich hängen lassen, die Therapie abgebrochen“, sagt der Angeklagte.
Nur ein Zufall überführte ihn: Am 27. März 2008 lässt er versehentlich seinen USB-Stick (4GB) an der Lidl-Kasse in der Kistlerhofstraße liegen. Eine Discount-Mitarbeiterin bringt die Mini-Festplatte zur Polizei. Die Beamten entdecken belastendes Material: 50 Kinderpornobilder und neun Kindersex-Videos mit einer Gesamtlauflänge von 75 Minuten. Auf dem Stick sind auch die Daten des Angeklagten.
Bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten findet die Polizei noch mehr Material: 1900 Bilddateien mit Kinderpornos und 200 Videos werden auf zwei Computern gesichert. Auf den Filmen sieht man Jungen und Mädchen unter 14 Jahren mit Erwachsenen beim Sex. Tobi G. hat unter dem User-Namen „Boy Z.“ über Google-Hello Bilder mit anderen pädophilen Männern getauscht.
Sein Strafverteidiger Claus Pinkerneil plädiert, dass man seinem Mandanten noch eine Chance geben sollte: „Zwei Jahre auf Bewährung und eine Therapie halte ich als Strafe für ausreichend.“
Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht das Urteil: Tobi G. muss wegen einer einschlägigen Vorstrafe für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. „Wir müssen auch mal an die Opfer denken. Man sieht den Kindern an, wie schrecklich es ihnen geht“, so das Gericht.
Verteidiger Pinkerneil kündigte Berufung an. Torsten Huber