Urteil: Sicherheitskräfte auf der Wiesn dürfen Polizeigriff anwenden

Der Mann hatte zuviel getrunken. Mit gutem Zureden allein ließ er sich nicht aus dem Festzelt bringen. Da wandte der Sicherheitsdienst den Polizeigriff an. Weil dies etwas schmerzhaft erfolgte, klagte der Wiesn-Besucher - und blitzte vor Gericht ab.
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Nicht nur Polizisten, sondern auch der Wiesn-Sicherheitsdienst darf auf dem Oktoberfest den Polizeigriff anwenden.
Martha Schlüter Nicht nur Polizisten, sondern auch der Wiesn-Sicherheitsdienst darf auf dem Oktoberfest den Polizeigriff anwenden.

Der Mann hatte zuviel getrunken. Mit gutem Zureden allein ließ er sich nicht aus dem Festzelt bringen. Da wandte der Sicherheitsdienst den Polizeigriff an. Weil dies etwas schmerzhaft erfolgte, klagte der Wiesn-Besucher - und blitzte vor Gericht ab.

Die Sicherheitskräfte in den Zelten des Oktoberfests dürfen laut einer Gerichtsentscheidung den Polizeigriff anwenden. Das Münchner Amtsgericht wies die Schmerzensgeld-Klage eines 45-Jährigen zurück, der bei der Wiesn 2006 nach einer Auseinandersetzung per Polizeigriff von einem Sicherheitsangestellten aus dem Zelt geführt wurde.

Der Beklagte sei zur Anwendung des Griffes berechtigt gewesen, teilte das Gericht am Montag - knapp eine Woche vor dem Anstich der Wiesn 2008 - zur Begründung mit. Dies sei „erforderlich und verhältnismäßig“ gewesen.

Der damals angetrunkene und aggressive Oktoberfest-Besucher sei zuvor mehrfach zum Verlassen des Zeltes aufgefordert worden, habe jedoch nur durch Gewaltanwendung zum Hinausgehen bewegt werden können. Der Mann erlitt den Angaben zufolge dabei eine Verletzung am Finger und musste sechs Wochen lang eine Schiene tragen. Der Richter befand, diese Verletzung könne auch durch seine Gegenwehr entstanden sein. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ, ddp)

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