Urteil: Radler getötet, 3600 Euro zahlen

Ein Autofahrer (53) soll bei schlechter Sicht sein Radl-Opfer übersehen haben. Die Gutachter sind uneins.
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Ein Autofahrer (53) soll bei schlechter Sicht das Opfer übersehen haben. Die Gutachter sind uneins.

München - „Ich bin kein Raser. Ich bin so langsam wie möglich in die Straße eingefahren – und plötzlich war der Radfahrer da“, sagt der Angeklagte Klaus-Jürgen R. (53). Wegen fahrlässiger Tötung des Radfahrers Ottmar G. (69) steht R. in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II.

Er kämpft gegen das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck: 7200 Euro Strafe (120 Tagessätze) und zwei Monate Fahrverbot. Damit ist er vorbestraft. Sein Ziel: eine Strafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen. Damit bliebe ihm eine Eintragung ins Strafregister erspart.

Es ist der 27. Juni 2011. Gegen 14.05 Uhr will Klaus-Jürgen R. mit seinem Pkw in Germering auf die Staatsstraße 2068 einfahren. Die Sicht auf die Straße sei wegen der Bepflanzung ungünstig gewesen, heißt es. Mit zirka drei bis fünf Stundenkilometer habe er sich mit dem Auto quasi in die Staatsstraße getastet. Plötzlich sei der Radler von Rechts aufgetaucht.

Mit dem Pedal bleibt der Radfahrer am Kühler des Angeklagten hängen. Ottmar G. stürzt im hohen Bogen über den Lenker auf den Asphalt. Der Familienvater aus Germering stirbt an seinen Verletzungen.

In dem Prozess kommt es zum Gutachterstreit. Einer behauptet, dass der tödliche Unfall vermeidbar gewesen sei. Der andere ist der Meinung, dass den Angeklagten keine Schuld treffe.

Urteil: Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 3600 Euro an eine soziale Einrichtung.

 

 

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