Urteil: Ohne Pass kein Weihnachtsurlaub

Ägyptenreise geplatzt: Klägerin sagt, dass sie von einem Münchner Reisebüro falsch informiert wurde.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein vorläufiger Personalausweis reicht nicht für eine Ägyptenreise.
dpa Ein vorläufiger Personalausweis reicht nicht für eine Ägyptenreise.

München - Statt Pyramiden gab's nur den heimatlichen Dom zu sehen: Eine Kölnerin hatte für sich und ihre Familie für 1837 Euro einen Ägyptenurlaub über die Feiertage 2015 gebucht. Doch die Reise kam nicht zustande, weil Ausweisdokumente fehlten. Die Kölnerin verklagte den Münchner Reiseveranstalter. Und verlor.

Die Einreisebestimmungen für Ägypten sehen für deutsche Staatsangehörige vor, einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis mit einer speziellen Einreisekarte vorzulegen. Ein vorläufiger Personalausweis reicht nicht. Außerdem müssen die Ausweisdokumente sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Kern des Streits ist das Gespräch im Reisebüro. Die Klägerin erklärt, dass sie bei der Buchung über die Ausweisbedingungen nicht richtig informiert wurde. Sie habe ihren Personalausweis vorgelegt, der nur noch bis 25. Mai 2016 gültig war. Der Personalausweis ihres Ehemanns war bereits abgelaufen.

Kein Problem, habe der nette Mann im Reisebüro gesagt. Man habe ja noch zwei Tage Zeit, sich einen vorläufigen Ausweis machen zu lassen.

Der Veranstalter bestreitet das. Genauso wie der Reisebüro-Mitarbeiter: "Das ist nicht richtig, dass der Herr mir sagte, sein Personalausweis sei abgelaufen und ich hätte gesagt, er könne sich einen vorläufigen noch holen. Niemals im Leben würde ich eine solche Äußerung machen. Ein vorläufiger Personalausweis reicht doch nicht aus. Ich mach' den Job seit 31 Jahren. Ich weiß, was ich da jeden Tag mache."

Zudem wies die Richterin daraufhin, dass die Einreisebestimmungen sowohl im Katalog als auch auf der Internetseite des Veranstalters einzusehen sind. Dementsprechend sei die Klage abzuweisen.

Weitere München-News finden Sie hier

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.