Urteil nach Unfall: Autofahrer zahlt für Hunde-Therapie

München - Das hat weh getan. Ein vier Monate alter Welpe gerät bei einem Spaziergang in einem Münchner Gewerbepark mit einer Pfote unter ein fahrendes Auto. Das Tier erlitt dadurch eine Fraktur der Pfote.
Hundewelpe erhält nach Unfall teure Physiotherapie
Und sein Herrchen muss danach vor Gericht ziehen, um die Behandlungskosten - unter anderem für eine teure Physiotherapie seines Hundewelpen - von dem Unfallfahrer zurückzubekommen. Das gelingt schließlich auch. Der Unfallfahrer beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung muss laut Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts 20.000 Euro zahlen.
Der Unfall ereignete sich bereits am 15. November 2017. Der Rhodesian-Ridgeback-Welpe war beim Spaziergang an der Leine eines Angestellten, als es passierte. Die Rasse der Rhodesian-Ridgebacks stammt aus Südafrika und wird in der ganzen Welt zur Jagd von Wild verwendet, aber auch als Wachhund und Familienhund gehalten.
Der Besitzer des Welpen wollte seinen Hund wohl später als Wachhund auf dem Gelände des Gewerbeparks einsetzen. Der Autofahrer soll bei dem Unfall mindestens 20 Stundenkilometer schnell gewesen sein, obwohl auf dem Gelände nur zehn Stundenkilometer erlaubt sind. Das Auto erfasste die linke Vorderpfote des kleinen Rhodesian-Ridgeback-Rüden.
Zu schnell gefahren: Gericht gibt Fahrer Schuld an Unfall
Nach Überzeugung des Gerichts trägt der Fahrer nach der Befragung der Zeugen auch aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit des Autos die Schuld an dem Unfall. Trifft den Hund oder den Angestellten des Hundebesitzers aber eine Mitschuld? Die Richterin Isabell Liesegang verneint das. Die so genannte Tiergefahr schloss sie aus.
Bleibt die Frage, ob die hohen Behandlungskosten gerechtfertigt sind. Die Richterin hörte dazu einen Gutachter. Der kam zu dem Schluss, dass die Verletzungen des Hundes zum geschilderten Unfall passen. Auch die geltend gemachten Behandlungskosten scheinen dem Experten gerechtfertigt.
Insbesondere die Physiotherapie sei notwendig gewesen, da der junge Hund sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch im Wachstum befunden habe. Die Beklagten haften zudem auch für künftige Verletzungsfolgen, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.