Urteil nach Unfall: Autofahrer zahlt für Hunde-Therapie

Ein Welpe gerät mit einer Pfote unters Auto: Das Landgericht München urteilt, dass die Behandlungskosten vom Unfallverursacher zu tragen sind.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Pfote einer Rhodesian-Ridgeback-Hündin wurde von einem Auto überfahren. Nun soll der Fahrer die Therapiekosten bezahlen. (Symbolbild)
Die Pfote einer Rhodesian-Ridgeback-Hündin wurde von einem Auto überfahren. Nun soll der Fahrer die Therapiekosten bezahlen. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Das hat weh getan. Ein vier Monate alter Welpe gerät bei einem Spaziergang in einem Münchner Gewerbepark mit einer Pfote unter ein fahrendes Auto. Das Tier erlitt dadurch eine Fraktur der Pfote.

Hundewelpe erhält nach Unfall teure Physiotherapie

Und sein Herrchen muss danach vor Gericht ziehen, um die Behandlungskosten - unter anderem für eine teure Physiotherapie seines Hundewelpen - von dem Unfallfahrer zurückzubekommen. Das gelingt schließlich auch. Der Unfallfahrer beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung muss laut Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts 20.000 Euro zahlen.

Der Unfall ereignete sich bereits am 15. November 2017. Der Rhodesian-Ridgeback-Welpe war beim Spaziergang an der Leine eines Angestellten, als es passierte. Die Rasse der Rhodesian-Ridgebacks stammt aus Südafrika und wird in der ganzen Welt zur Jagd von Wild verwendet, aber auch als Wachhund und Familienhund gehalten.

Der Besitzer des Welpen wollte seinen Hund wohl später als Wachhund auf dem Gelände des Gewerbeparks einsetzen. Der Autofahrer soll bei dem Unfall mindestens 20 Stundenkilometer schnell gewesen sein, obwohl auf dem Gelände nur zehn Stundenkilometer erlaubt sind. Das Auto erfasste die linke Vorderpfote des kleinen Rhodesian-Ridgeback-Rüden.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Zu schnell gefahren: Gericht gibt Fahrer Schuld an Unfall

Nach Überzeugung des Gerichts trägt der Fahrer nach der Befragung der Zeugen auch aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit des Autos die Schuld an dem Unfall. Trifft den Hund oder den Angestellten des Hundebesitzers aber eine Mitschuld? Die Richterin Isabell Liesegang verneint das. Die so genannte Tiergefahr schloss sie aus.

Bleibt die Frage, ob die hohen Behandlungskosten gerechtfertigt sind. Die Richterin hörte dazu einen Gutachter. Der kam zu dem Schluss, dass die Verletzungen des Hundes zum geschilderten Unfall passen. Auch die geltend gemachten Behandlungskosten scheinen dem Experten gerechtfertigt.

Insbesondere die Physiotherapie sei notwendig gewesen, da der junge Hund sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch im Wachstum befunden habe. Die Beklagten haften zudem auch für künftige Verletzungsfolgen, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Lackl am 29.01.2021 23:12 Uhr / Bewertung:

    Wieder so ein Kopf-Schüttel-Urteil.
    Wieviel neue Viecherl kriegt man denn für 20.000 Euro?
    Das ist doch ein Witz.

  • 30 in Bayern am 27.01.2021 13:08 Uhr / Bewertung:

    Wenn das nicht das perfekte Beispiel für "First World Problems" ist.
    20.000 EUR für eine Hundephysiotherapie...

  • MadridistaMUC am 26.01.2021 20:12 Uhr / Bewertung:

    Richtig so. Lektion für einen rücksichtslosen Autofahrer.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.