Urteil: Mieter muss gut informiert werden
MÜNCHEN - Streit um neue Fenster: Eine Vermieterin klagt - und verliert. Die Ankündigung war unvollständig. Der Vermieter müsse den Umfang, die Dauer der Maßnahme mitteilen, die Energieeinsparung muss nachvollziehbar begründet sein.
Das Amtsgericht München hat die Rechte von Mietern gestärkt: Zwar muss ein Mieter es dulden, wenn sein Vermieter die Wohnung modernisieren will, in dem er neue, energiesparende Fenster einbaut. Doch die Ankündigung der Maßnahme muss die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen. Da sie dies versäumt hatte, verlor eine Münchner Vermieterin jetzt ihre Klage gegen ihre Mieterin.
In einem älteren Wohnhaus in München wurden vom Eigentümer umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang sollten in einer Wohnung neue Fenster mit Isolierverglasung eingebaut werden. Die Vermieterin kündigte dies ihrer Mieterin auch an. Die Mieterin wollte allerdings ihre alten Fenster behalten und weigerte sich, den Einbau der neuen zu dulden.
Der Richter wies die Klage ab, weil der Mieter in die Lage versetzt werden muss, die Zumutbarkeit zu überprüfen, etwaige Härtegründe vorzubringen und abzuwägen, ob er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will. Dafür muss ihn der Vermieter ausreichend informieren. Der Vermieter müsse den voraussichtlichen Umfang, den Beginn und die Dauer der Maßnahme mitteilen, die Energieeinsparung muss nachvollziehbar begründet sein.
Im konkreten Fall hätte die Vermieterin den bisherigen und den neuen U-Wert (Maß für den Wärmestromdurchgang) mitteilen müssen.
jot
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