Urteil: Mann muss zweiseitigen Entschuldigungsbrief schreiben

Zwei junge Männer legen sich mit Beamten an und müssen deshalb vor Gericht. Teil der Strafe ist ein zweiseitiger, handgeschriebener Entschuldigungsbrief - an die Polizei.
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Die Polizei wollte die Ausweise von zwei jungen Männern kontrollieren - dann gab's Ärger. (Symbolbild)
dpa Die Polizei wollte die Ausweise von zwei jungen Männern kontrollieren - dann gab's Ärger. (Symbolbild)

München - Freizeitarrest, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein ganz schön langer Entschuldigungsbrief: Das sind die Maßnahmen, mit denen das Gericht zwei junge Männer strafen will. Sie hatten sich im Januar 2016 mit Polizeibeamten angelegt. Ein 20 Jahre alter Schüler musste sich deshalb vor dem Münchner Jugendgericht wegen Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Es war 3 Uhr in der Nacht, als der 20-Jährige im Januar mit einem Bekannten auf dem Max-Weber-Platz unterwegs war. Die Polizei war von einer unbekannten Person verständigt worden, da mehrere Jugendliche Blumentöpfe beschädigt haben sollen.

Polizisten wollen Ausweise kontrollieren

Beim Eintreffen der Polizei lief ein Teil der Jugendlichen davon, ein anderer Teil blieb stehen. Als ein Polizeibeamter die Ausweisdokumente kontrollieren wollte, verweigerte ein Bekannter des 20-Jährigen seine Personalien - er baute sich vor dem Polizeibeamten auf und schrie: "Du hast mir nichts zu sagen, du hast keine Mütze auf, und erst musst du mir deinen Ausweis zeigen, bevor ich was muss".

Als daraufhin die Polizeibeamten ihm die Durchsuchung androhten, wollte er weglaufen. Er wurde jedoch von den Beamten festgehalten und zum Dienstwagen gebracht. Der Bekannte des Schülers wehrte sich immer noch gegen die Durchsuchung und schlug die Hand eines der Polizeibeamten weg. Als er gefesselt werden sollte, sperrte er sich dagegen. Er klammerte sich mit der rechten Hand am Dach des Dienstfahrzeugs fest und versuchte, sich zu befreien. Dabei stieß er einen der Polizisten zu Boden und verletzte ihn dabei am Oberschenkel.

Der 20-Jährige Angeklagte war während des gesamten Einsatzes in unmittelbarer Nähe. Er schrie, dass er seinem "Bruder" helfen werde und zog seinen Bekannten, als dieser am Boden lag, an der Hand, um ihm zu helfen, sich gewaltsam zu befreien.

Die Flucht gelingt - zunächst

Tatsächlich gelang es dem Bekannten, zu flüchten. Er wurde jedoch von einem der Polizeibeamten wieder eingeholt und auf den Boden gedrückt. Im Dienstfahrzeug auf dem Weg zur Wache beleidigte der Bekannte die Beamten mit den Worten "Missgeburten, Mangos und Hurensöhne". Zwei Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz leicht verletzt.

In der Verhandlung räumte der angeklagte Schüler ein, dass der Sachverhalt im Wesentlichen zutreffend ist. Er sie jedoch der Meinung, die Polizisten hätten überreagiert. "Das hat sich alles so hochgesteigert. Ich habe das alles gar nicht verstanden. Ich bin mit der Situation einfach nicht klar gekommen. Ich wollte der Polizei helfen und auch meinem Freund", sagt er dem Richter.

Einer der Polizeibeamten sagte aus, dass der Schüler die Polizei daran gehindert habe, den Bekannten zu fesseln. "Wir wurden immer wieder angegriffen und weggeschubst. Wir wurden an der Jacke gepackt", so einer der Polizeibeamten.

Die zuständige Richterin hielt dem Schüler zugute, dass er im Wesentlichen geständig war und nicht der "Hauptaktive" war. Sie glaubte ihm, dass es sein Bestreben war, dem Freund zu helfen. "Zu seinen Gunsten konnte auch gesehen werden, dass er alkoholisch bedingt enthemmt gewesen sein dürfte", so das Urteil.

Haupttäter wird zu Freizeitarrest und Entschuldigungsbrief verurteilt

Der Haupttäter und Bekannte des jungen Münchners wurde in einem separat angesetzten Prozess zu einem Freizeitarrest verurteilt. Außerdem musste er an die geschädigten Polizeibeamten einen zwei Seiten langen Entschuldigungsbrief per Hand schreiben. Den 20-jährigen Schüler verurteilte die zuständige Jugendrichterin zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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