Urteil: Mann muss ausziehen, weil er Nachbarn bedroht

Randalierer müssen ausziehen, das hat das Amtsgericht München entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter seinem langjährigen Mieter fristlos gekündigt, weil der Mann seine Nachbarn massiv beleidigte und bedroht hatte.
von  AZ/ls
Wer randaliert und seine Nachbarn bedroht, fliegt aus seiner Wohnung.
Wer randaliert und seine Nachbarn bedroht, fliegt aus seiner Wohnung. © dpa

München - Gute Nachbarschaft kann Leben retten, schlechte Nachbarschaft hingegen für äußerst unschöne Szenen sorgen. So auch in einem Fall, den nun das Amtsgericht München entschieden hat. Geklagt hatte ein Mann, der von seinem Vermieter im Jahr 2016 fristlos aus seiner Wohnung im Münchner Norden geschmissen wurde – zu Recht, wie das Gericht urteilte (Aktenzeichen 474 C 18956/16). Der Mann hatte im Haus randaliert.

Die Kündigung sprach der Vermieter nach einem Vorfall im August 2016 aus. Damals hatte der Mann während eines Streits seine Freundin geschlagen und seine Einrichtung zertrümmert. Die Frau sei daraufhin aus der Wohnung gerannt und habe beim Nachbarn Sturm geklingelt, um sich bei ihm in Sicherheit zu bringen. Ihr Freund habe sie derweil weiter attackiert.

Polizei findet Axt und Kampfmesser

Schließlich öffnete der (nette) Nachbar, ließ die Frau herein und forderte den Randalierer auf, sie in Ruhe zu lassen. Das allerdings passierte nicht, im Gegenteil. Der Beklagte ging auf den Mann los und beschimpfte ihn bis zum Eintreffen der Polizei aufs Übelste. Laut Gericht fielen unter anderem diese Worte: "Ich ficke Deine Mutter, Deine Frau, Dein Kind, komm' raus Du Feigling, Du wirst rauskommen müssen, ich mache Dich und Deine Familie fertig, ich bringe Euch alle um".

Zudem habe er einige Wochen später die Nachbarsfamilie mit den Worten "Lass mich in Ruhe, sonst stirbst Du" bedroht. Die Polizei fand bei dem Wüstling später eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände – diese hatte der Mann seinem Nachbarn auch gezeigt.

Gericht gibt Vermieter Recht

Vor Gericht behauptete der Mann, dass die Vorwüfe alle nicht stimmten, vielmehr sei er von seinem Nachbarn bedroht und beleidigt worden. Die Richterin aber glaubte ihm nach der Beweisaufnahme nicht, sie gab der Vermieterseite Recht – der Beklagte musste seine Wohnung damit sofort räumen.

Die Nachbarn hatten in ihrer Aussage klar gemacht, dass "sie sich durch die geschilderten Vorfälle in nachvollziehbarer Weise von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt, belästigt, beleidigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor dem Beklagten" haben, so das Gericht.

Somit müsse dem Vermieter "in diesem Fall die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden". Das Urteil ist rechtskräftig.

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