Urteil: Keine Sicherheits- verwahrung für Vergewaltiger
MÜNCHEN/HEINSBERG - Karl D. vergewaltigte zwei Frauen in Geretsried, saß 14 Jahre in Haft und lebt jetzt in Hessen. Die Münchner Staatsanwaltschaft wollte das nicht wahrhaben und legte Beschwerde ein: Karl D. soll wieder in den Knast. Das Oberlandesgericht entschied anders.
Der verurteilte Vergewaltiger Karl D. (57) muss vorläufig nicht erneut ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag: Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Unterbringungsbefehls ist unbegründet. Das heißt: D. kommt vorläufig nicht in Sicherungsverwahrung.
Die Begründung: In den Vorinstanzen seien keine „offensichtlichen Revisionsfehler“ erfolgt. Es gäbe auch keine „zusätzlich dringende Gründe für die Annahme“ - ganz sicher darf sich Karl D. aber nicht wähnen: Der Fall geht jetzt vors Bundesgerichtshof (BGH). Dort sollen die Richter eine erneute Revision prüfen. Zuvor hatte schon das Münchner Landgericht eine Sicherheitsverwahrung abgelehnt.
Warum der Ärger? Staplerfahrer Karl D. hatte unter anderem zwei Anhalterinnen aus Geretsried (14, 15) vergewaltigt - im Februar kam er gegen den Willen der Staatsanwaltschaft nach 14 Jahren Haft frei. Er zog zu seinem Bruder und dessen Familie nach Heinsberg bei Aachen. Er wird von der Polizei beobachtet, die Staatsanwälte wollen aber unbedingt erreichen, dass Karl D. wieder hinter Schloss und Riegel kommt.
In Heinsberg kämpfen Einwohner gegen den ungeliebten Gast
Das wollen die Einwohner in Heinsberg auch: Seine Anwesenheit verbreitet Sorge und Angst. Familien protestierten mit Sprüchen wie "Raus du Sau" gegen Karl D. Auch Neonazis demonstrierten. Die Einwohner fühlen sich nicht geschützt, vor allem weil Karl D. zuletzt auf einem Motorrad gen Belgien raste. Polizisten, die ihn beobachten, kamen nicht mehr hinterher -
Die Polizei hält Karl D. aber weiterhin für gefährlich - der Ausflug nach Belgien aber war rechtlich unproblematisch: "Karl D. kann sich frei bewegen. Wenn er mit seinem Bruder einen Ausflug nach Belgien machen will, dann kann er das tun." Heinsbergs Ortsvorsteher Heinz Franken sieht das anders: "Da steigt die Sorge. Der eine oder andere hat auch Angst."
tg