Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf vereistem Weg

Auf vereistem Weg gestürzt und dabei noch verletzt? Entschädigung gibt's dafür nicht, wie das Amtsgericht München entschieden hat - zumindest, wenn man sicher ausweichen hätte können.
dpa |
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Bei Glätte und Schnee kommt es auch auf Gehsteigen leicht zu Unfällen. Haften muss dann der Grundbesitzer - aber nur, wenn der Passant nicht auf einen sicheren Weg ausweichen konnte, wie das Amtsgericht München entschied. (Symbolbild)
fib/LAM Bei Glätte und Schnee kommt es auch auf Gehsteigen leicht zu Unfällen. Haften muss dann der Grundbesitzer - aber nur, wenn der Passant nicht auf einen sicheren Weg ausweichen konnte, wie das Amtsgericht München entschied. (Symbolbild)

Auf vereistem Weg gestürzt und dabei noch verletzt? Entschädigung gibt's dafür nicht, wie das Amtsgericht München entschieden hat - zumindest, wenn man sicher ausweichen hätte können.

München - Wer auf einem vereisten Weg stürzt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Grundbesitzer, wenn es einen sicheren Ausweichweg gab. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 212 C 12366/12).

Das Gericht wies damit die Klage einer Mieterin ab, die auf dem Weg zum Müllhäuschen gestürzt war und sich schmerzhafte Bänderrisse zugezogen hatte.

Wegen des vorhandenen Ausweichweges sei die Frau an dem Sturz selbst schuld, befand das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei es von untergeordneter Bedeutung, ob der Vermieter den Weg hätte besser räumen müssen. 

 

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