Urteil in München: Vermieter muss Lärmattacken nicht hinnehmen

Ein Ehepaar mit zwei Kindern will die fristlose Kündigung nicht hinnehmen. Waren die Mieter in der Wohnung in Taufkirchen absichtlich so laut?
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Streit wegen Lärmattacken - der Vermieter bekam Recht (Symbolfoto).
Uli Deck/dpa Streit wegen Lärmattacken - der Vermieter bekam Recht (Symbolfoto).

München - Im Streit um eine fristlose Kündigung wegen "Lärmattacken" hat ein Vermieter in Taufkirchen Recht bekommen. Das Amtsgericht München urteilte, dass das beklagte Mieter-Ehepaar mit zwei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter seine Mietwohnung räumen muss. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Vermieter in München beschwert sich über Mieter-Lärm

Der Streit schwelt schon länger: Die Klägerin trug vor, dass sie die Familie im Februar 2018 wegen Lärms, "insbesondere durch Schlagen eines Gegenstandes auf den Boden" täglich zwischen 7 Uhr und 2 Uhr erstmals abgemahnt habe. Nach kurzer Besserung habe die Familie von März bis Mai 2018 in 28 Fällen - jeweils zwischen 13.20 Uhr und 6.10 Uhr - bis zu viermal pro Nacht "durch lautes Knallen mit Bodenvibrationen" unzumutbare Belästigungen für ihre Nachbarn verursacht. Die Beklagten wiederum bestritten, für die Ruhestörungen verantwortlich zu sein.

Gericht: Nachbarn waren Zeugen

Das Gericht vernahm sieben Nachbarn und einen Mitarbeiter der Hausverwaltung als Zeugen.

Fazit: Der Richter glaubte den Zeugen und hielt die fristlose Kündigung für rechtens. Das Gericht war demnach überzeugt, dass die Beklagen die lauten Knallgeräusche absichtlich verursacht hatten, wie es in der Urteilsbegründung unter anderem heißt. "Auch ist zu berücksichtigen, dass die Geräusche auch in den späten Abend- und Nachtstunden verursacht werden und insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Hausfrieden zeitigen. Die Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses für die Klägerin ist aufgrund der nachhaltigen Störung des Hausfriedens (...) unzumutbar."

Schon im Vorfeld hatten die beiden Parteien wegen des Lärms gestritten - 2017 war es zu einem Vergleich gekommen. 

Lesen Sie auch: SWM warnen vor Betrugsmasche an Wohnungstür

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