Urteil in München: Mann vor U-Bahn geschubst - Unterbringung in Psychiatrie
Am Montag verurteilte das Landgericht die psychisch kranke Csilla H., die vergangenes Jahr einen Mann am U-Bahnhof Westfriedhof von hinten auf die Gleise gestoßen hatte, zur Unterbringung in einer Psychiatrie.
München - Der aufmerksame U-Bahnfahrer Thomas W. rettete mit seiner Notbremsung am 26. April 2017 dem Unternehmensberater Werner M. das Leben, nachdem dieser von Csilla H. am U-Bahnhof Westfriedhof völlig unvermittelt ins Gleis gestoßen worden war.
Die Täterin, eine ehemalige Prostituierte, leidet an paranoider Schizophrenie und wurde nach dem versuchten Mord in einer Psychiatrie untergebracht. Am Montag wurde nun das Urteil gefällt. "Es handelt sich um einen schwerwiegenden Fall", sagte Richter Norbert Riedmann laut Medienberichten in seiner Urteilsbegründung. Sie habe aus Vorsatz gehandelt.
Vor Gericht gibt Csilla H. die Tat zu
Während ihrer Anhörung hatte die 38-Jährige die Tat gestanden. An einen weiteren Zwischenfall aus der Antragsschrift konnte sie sich aber nicht mehr erinnern. Nichtsdestotrotz hatte das Gericht in dem weiteren angeklagten Fall keine Zweifel, dass Csilla H. versucht hatte, eine Studentin ins Gleis zu stoßen – doch die junge Frau hatte sich gewehrt. Diese Möglichkeit hatte Werner M. nicht, da die Täterin ihn aus dem Hinterhalt angegriffen und geschubst hatte. Unter Schockstarre konnte sich der 59-Jährige nicht aus dem Gleisbett retten. Nur durch die Vollbremsung des U-Bahnfahrers konnte er überleben. Im Gericht bedankte er sich nochmals bei seinem Lebensretter (hier nachlesen).
Gefahr für die Allgemeinheit: Weitere Taten wären zu erwarten
Die Angreiferin stand während der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und sie fühlte sich von den Menschen um sich herum provoziert, hatte ihr Anwältin Christina Keil vor Gericht erklärt. Eine Gutachterin attestierte bei Csilla H. paranoide Schizophrenie und erklärte, dass weitere Taten von H. zu erwarten seien, wenn sie nicht behandelt werde. Aufgrund dessen verurteilte das Gericht die Frau zur Unterbringung in der Psychiatrie. Sie gilt als nicht schuldfähig.
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