Urteil in München: Kein Schadenersatz nach Kündigung der Wohnung
München - Der Eigenbedarf ist nach wie vor das schärfste Schwert, das ein Vermieter hat, um eine Eigentumswohnung von seinen Mietern zurückzubekommen. Für so manchen Investor oder Besitzer mag dieses Mittel damit ein recht probates sein, eine bewohnte Wohnung wieder leer zu bekommen. Vorgetäuschter Eigenbedarf nennt sich das dann.
Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht zeigt, wie verzwickt die Sache ist – und dass im Zweifelsfall nur zählt, was schriftlich vereinbart ist. Beim konkreten Urteil, das das Amtsgericht am Freitag veröffentlicht hat, geht es um eine Mietwohnung am Biederstein. Ein Ehepaar hatte dort seit 1987 gewohnt, für die 97 Quadratmeter zahlten sie zuletzt 913 Euro kalt.
Je früher die Mieter ausziehen, desto höher die Zahlung
Wie so oft in München endete dieses Mieter-Eldorado mit dem Verkauf der Wohnung im Januar 2016. Mit dem neuen Besitzer schloss das Ehepaar eine "Vereinbarung über die Aufhebung des Mietverhältnisses" ab. Fürs Ausziehen bekamen die Mieter
15. 000 Euro Sofortzahlung. Die Bedingung: Sollten sie die Wohnung erst nach dem 31. Dezember 2016 freimachen, müssten sie die Sofortzahlung verzinst wieder an den Besitzer zurückzahlen.
Im Gegenzug bekam das Ehepaar einen finanziellen Anreiz, schon früher auszuziehen. Je früher, desto mehr, maximal sollte die Abstandszahlung 24.500 Euro betragen. Das Ehepaar zog schließlich am 29. November aus und bekamen noch einmal 6000 Euro gezahlt. Der neue Besitzer verkaufte die unvermietete Wohnung 2017 weiter.
Nach ihrem Umzug nach Augsburg (Miete 950 Euro), fochten die ehemaligen Mieter die Vereinbarung an. Ihre Begründung: Der neue Besitzer hätte bei ihnen in einem ersten Telefonat "Eigenbedarf angemeldet", da sein Vater zurück nach München ziehen wolle. Dem sei aber nun offensichtlich nicht so. Das Ehepaar wollte 125.640 Euro Schadenersatz.
Bekommt es nicht. Der Amtsrichter wies die Klage ab. Zum einen, weil es eben eine schriftliche Vereinbarung gab, zum anderen, weil die Mieter eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung mangels Zeugen nicht nachweisen konnten.
- Themen: