Urteil in München: Isar-Vergewaltiger infiziert Opfer

Prozess am Amtsgericht: Über seine Strafverteidigerin legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Der 27-Jährige bekommt nur eine milde Strafe für seine Tat aufgebrummt.
von  John Schneider
Urteil am Amtsgericht: Der Angeklagte hatte die Frau auf einer Dating-Plattform kennengelernt. (Symbolbild)
Urteil am Amtsgericht: Der Angeklagte hatte die Frau auf einer Dating-Plattform kennengelernt. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Es sollte ein nettes Schäferstündchen mit einem Online-Date an der Isar werden – und lief dann völlig aus dem Ruder. In der Folge muss ein 27-jähriger Münchner auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Der Vorwurf: Vergewaltigung.

Über Online-Plattform kennengelernt: "Ich war naiv", sagt das Opfer heute

Der Angeklagte hatte die Frau auf einer Dating-Plattform kennengelernt. Man chattete, tauschte erotische oder pornografische Bilder aus und verabredete sich schließlich am 29. Juni 2023 an der Schäftlarnstraße. Ziel war das Isarufer.  

Die Frau hatte bereits vorher angekündigt, dass sie beim ersten Treffen keinen Geschlechtsverkehr wolle. Der Angeklagte schien das zu akzeptieren. "Ich war naiv", weiß die Frau heute.

27-Jähriger vergewaltigt Frau und infiziert sie mit Tripper

Das Pärchen suchte sich ein möglichst verstecktes Plätzchen, es kam zum einvernehmlichen Oralverkehr, dann erklärte sie noch mal, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Darüber habe er sich zweimal hinweggesetzt, so die Anklage.

Zehn Monate auf Bewährung und 1500 Euro Schmerzensgeld für das Opfer 

Sie habe ihn daraufhin gefragt, warum er das gegen ihren Willen gemacht habe. Seine Antwort: Ist doch nicht so schlimm. Ist es aber doch.

Was die Frau besonders verbittert und warum sie auch die Entschuldigung des Angeklagten nicht annehmen wollte: Ihr Gynäkologe diagnostizierte kurz nach dem Vorfall eine Tripper-Infektion bei ihr. Eine solche Infektion könne im schlimmsten Fall zur Unfruchtbarkeit führen.  

Der 27-Jährige legte über seine Strafverteidigerin Sabine Färber-Fröba ein Geständnis ab. Damit ersparte er seinem Opfer die unangenehme Aussage vor Gericht. Das Urteil: zehn Monate auf Bewährung. Außerdem zahlt der Mann dem Opfer 1500 Euro Schmerzensgeld. 

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