Urteil in München: Gayromeo-Räuber und Komplize verurteilt

München - Weil sie zusammen einen 38-Jährigen verprügelt und ausgeraubt haben, hat das Jugendgericht München einen 20-jährigen Koch, seine gleichaltrige Freundin und einen 25-jährigen Mittäter zu teils langen Freiheitsstrafen verurteilt.
Der 20-Jährige hatte im Juni 2016 den 38-Jährigen über die Internetplattform "Gayromeo" kontaktiert. Allerdings nicht, um ein paar schöne Stunden zu zweit zu verbringen, sondern um diesen auszurauben. Von vornherein hatte der Koch zusammen mit seinem 25-jährigen Kumpel diesen Plan gefasst. Seine Freundin sollte die beiden bei ihrer Tat unterstützen.
"Marcus" und sein Kumpel treten auf ihr Opfer ein
Dem späteren Opfer gab sich der Koch als "Marcus" aus, schickte ihm auch ein Bild von sich. Das stellte sich im Nachhinein als nicht sonderlich clever heraus, denn darüber konnte ihn die Polizei später identifizieren und festnehmen. Die Ermittler hatten öffentlich gefahndet.
Man traf sich am S-Bahnhof Aubing. Unter einem Vorwand ging "Marcus" mit seinem Opfer dann einen Weg parallel der Gleise entlang und setzte sich nach 300 Metern auf einen Zaun. Dort sollte, so hatten die drei es vorher vereinbart, der Überfall stattfinden. Der Mittäter kam dann auch wie vereinbart an der Stelle vorbei und fragte den 38-Jährigen nach Zigaretten.
Dann prügelten der 25-Jährige und "Marcus" auf ihr Opfer ein, traten mit den Füßen gegen den Kopf des Mannes. Gemeinsam fixierten sie den 38-Jährigen und raubten ihm sein iPhone im Wert von 400 Euro. Bei dem Überfall erlitt der 38-Jährige einen Nasenbeinbruch, Hämatome am Kopf und im Brustbereich und eine Gehirnerschütterung. Drei Tage musste er im Krankenhaus behandelt werden.
So lief der Prozess
In der Verhandlung zeigten sich alle drei Angeklagten geständig. Der Richter verurteilte "Marcus" wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Jungendstrafrecht auch deswegen, weil eine Reifeverzögerung festgestellt wurde: "Es besteht eine verfestigte Fehlhaltung in seiner Entwicklung. Es liegt ein massiver Drogenkonsum über nunmehr mehrere Jahre vor", heißt es in der Begründung.
Sein Komplize muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, ohne Geständnis wäre die Strafe wohl noch härter ausgefallen: "Zugunsten des Angeklagten spricht dessen Geständnis. Er hat sich bei dem Geschädigten schriftlich entschuldigt. Auch er handelte aus Geldnot und war alkoholbedingt enthemmt, als die Tat geschehen ist. Schließlich hat der Angeklagte im Rahmen der Hauptverhandlung ein abstraktes Schuldanerkenntnis über einen Betrag von 2.500 Euro gegenüber dem Geschädigten abgegeben", führt das Gericht aus.
Die 20-jährige Freundin wurde wegen Beihilfe zu 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden und zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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