Urteil im Stricher-Mord: Lebenslänglich für Angeklagten

Urteil im Münchner Stricher-Mord: Weil er einen Rentner vor knapp 32 Jahren getötet hat, muss ein heute 56-Jähriger nun lebenslänglich in Haft.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein AZ-Foto vom 17. Januar 1986: Bestatter tragen die Leiche des ermordeten Rentners aus dem Haus in der Auerfeldstraße.
AZ-Archiv Ein AZ-Foto vom 17. Januar 1986: Bestatter tragen die Leiche des ermordeten Rentners aus dem Haus in der Auerfeldstraße.

München - Das Landgericht München I hat am Freitagvormittag sein Urteil gegen einen 56-Jährigen verkündet, der vor fast 32 Jahren einen 80 Jahre alten Rentner in München erschlagen hat. Der Angeklagte bekam eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Laut Gericht war der damals 25-Jährige als Stricher mit zu dem Senior gegangen. Allerdings habe er nur vorgegeben, sexuelle Dienstleistungen zu bieten. Stattdessen habe er Bargeld und Wertgegenstände stehlen wollen. Als der Rentner schließlich im Schlafzimmer die sexuellen Dienste gefordert habe, habe ihn der Serbe mit einem Aschenbecher und einem Parfümflakon tödlich verletzt – und anschließend in aller Ruhe die Wohnung durchsucht, aus der er einen Geldbeutel und einen Schlüssel mitnahm.

Ein AZ-Foto vom 17. Januar 1986: Bestatter tragen die Leiche des ermordeten Rentners aus dem Haus in der Auerfeldstraße.
Ein AZ-Foto vom 17. Januar 1986: Bestatter tragen die Leiche des ermordeten Rentners aus dem Haus in der Auerfeldstraße. © AZ-Archiv

So berichtete die Abendzeitung damals vom Mord. Foto: AZ-Archiv

Der angeklagte Serbe bestreitet diese Version. Er sei auch nie Stricher gewesen. Er habe sich gewehrt, den Rentner attackiert, weil dieser plötzlich Sex von ihm verlangt habe. Der Verteidiger plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Verfahren sei einzustellen, weil die Tat, wenn sie nicht als Mord eingestuft werde, verjährt sei, so der Verteidiger.

Das Gericht erkannte in diesem Fall zwei Mordmerkmale: Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere News aus München finden Sie hier

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.