Urteil im Münchner Prozess gefallen: Todespfleger zu lebenslanger Haft verurteilt
München - Es war ein Prozess, der schaudern lässt. Das gilt auch für gestandene Juristen. Norbert Riedmann, seines Zeichens Vorsitzender Richter am Landgericht, macht in der Urteilsbegründung in Sachen Mario G. dann auch keinen Hehl aus seinen Gefühlen.
"Man denkt in keiner Sekunde sicherlich dran, dass ein Pfleger, der dafür zuständig ist, für die Heilung zu sorgen, dass der einen angreift", sagt Riedmann. "Es war sein Job, bei der Heilung zu helfen und er macht genau das Gegenteil und das auch noch im Krankenhaus." Einfach, um seine Ruhe zu haben.
Todespfleger gesteht Morde und Mordversuche
Der gelernte Altenpfleger, der als Krankenpfleger auf der Wachstation des Klinikums rechts der Isar gearbeitet hatte, räumte die Anklage von Staatsanwältin Johanna Heidrich im Prozess ein, zwei 80 und 89 Jahre alte Patienten getötet und es bei drei weiteren versucht zu haben – bei zwei von ihnen mehrmals.
Der Pfleger hätte nach eigener Aussage weitergemacht, wenn man ihn nicht erwischt hätte. "Das war ein Geständnis, das schaudern lässt", erklärt Riedmann in seiner Urteilsbegründung.
Das Urteil der Kammer: Lebenslang wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs. Das Gericht stellt auch die besondere Schwere der Schuld fest und verhängt ein Berufsverbot. Die besondere Schwere der Schuld verhindert, dass die Reststrafe nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das Gericht entscheidet sich aber gegen die Sicherungsverwahrung des Mannes nach der Haft. Die Begründung des Richters: Der Angeklagte sei noch sehr jung, er bereue seine Taten, sei nicht vorbestraft und habe nun eine lange Zeit im Gefängnis vor sich. Von Mario G. gehe laut Gutachter "keine sehr große Gefahr" für die Allgemeinheit aus.
Verteidiger: Todespfleger bereut Taten
Der Forderung der Verteidiger Ömer Sahinci und Benedikt Stehle nach der Unterbringung ihres Mandanten in einer Entziehungsanstalt kommt das Gericht nicht nach. Der Mann habe zwar in der Freizeit viel getrunken, zeige aber in Haft "keine Entzugssymptomatik".
Die Verteidiger erklären nach dem Urteil, dass ihr Mandant "relativ zufrieden" sei, dass er keine Sicherungsverwahrung bekommen habe. Mario G. bereue die Taten. Stehle: "Es hat ihn die ganze Zeit schon sehr belastet, was er da getan hat."
Mario G. ist nicht der erste Fall eines mörderischen Pflegers: Im Herbst 2020 hatte das Landgericht einen Hilfspfleger wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt – mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte Patienten Insulin gespritzt.
2016 war eine Hebamme des Klinikums Großhadern wegen siebenfachen Mordversuches im Kreißsaal zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte bei Kaiserschnitt-Geburten heimlich Blutverdünner gegeben. Ohne Notoperationen wären die Frauen gestorben.
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