Urteil im Islamistenprozess erwartet
Er ist der erste Angeklagte, der sich wegen islamistischen Terrors in Syrien vor einem Münchner Gericht verantworten musste – ein halbes Jahr nach Prozessbeginn wird am Mittwoch mit einem Urteil gegen Harun P. gerechnet.
Die Bundesanwaltschaft fordert dreizehneinhalb Jahre Haft. Selbst die Aussagebereitschaft P.s ändert nichts an dieser Forderung. Seine Verteidigung will maximal zehn Jahre.
Der in München geborene Sohn afghanischer Einwanderer hatte vor Gericht gestanden, sich im Oktober 2013 einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben, um in den Dschihad zu ziehen. In Syrien machte er sich 2014 mit einer Gruppe Gleichgesinnter nach Aleppo auf, um das dortige Zentralgefängnis zu stürmen. Bei dem Angriff sollen zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet worden seien.
Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, sich des gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen, des versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht zu haben. Aus Sicht des Bundesanwalts Bernd Steudl komme aber eine mildere Strafe als eine lebenslange Haft infrage, weil Harun P. umfangreich ausgesagt habe. Die Verteidigung betonte, dass es für einen vollendeten Mord keine Beweise gebe.
Der Angeklagte gab sich reumütig und geläutert - und distanzierte sich vom radikalen Islamismus. Er schäme sich für das, was er getan habe, sagte er und sprach von einer „dreckigen Ideologie“. Er wolle vor „diesem Abschaum“ warnen. Der Vorsitzende Richter Manfred Dauster schloss nicht aus, Harun P. in einem fortgeschrittenen Stadium des Haftvollzuges die Möglichkeit dazu bekommen könnte.
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