Urteil im Böhringer-Prozess ist rechtskräftig

Das Urteil im Fall der ermordeten Münchner Parkgaragen-Millionärin Charlotte Böhringer ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten ist vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen worden.
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Benedikt T. wurde für den Mord an seiner Erbtante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er beteuert bis heute seine Unschuld.
Torsten Huber Benedikt T. wurde für den Mord an seiner Erbtante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er beteuert bis heute seine Unschuld.

MÜNCHEN - Das Urteil im Fall der ermordeten Münchner Parkgaragen-Millionärin Charlotte Böhringer ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten ist vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen worden.

Benedikt T., der Neffe der ermordeten Parkgaragen-Millionärin Charlotte Böhringer, war im August vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München hatte den Mann schuldig gesprochen, seine 59-jährige Erbtante 2006 in deren Münchner Wohnung erschlagen zu haben.

Sein Verteidiger hatte nach dem Urteil Revision eingelegt. Diese sei vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Nach Ansicht des Gerichts soll Benedict T. „heimtückisch“ mindestens 24 Mal auf seine Tante eingeschlagen und sie „aus Habgier“ getötet haben, um damit seine Probleme zu lösen.

Als Beweis für die Schuld des Angeklagten hatte Richter Manfred Götzl bei dem Prozess auf „die große Zahl und Richtigkeit der Indizien“ verwiesen, wie die DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche und im Büro des Opfers. Benedict T. hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert.

ddp

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