Urteil gegen U-Bahn-Schläger rechtskräftig
MÜNCHEN - Das Urteil gegen die Münchner U-Bahn-Schläger ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionsanträge der Verteidiger als unbegründet zurück, wie das Gericht am Donnerstag in Karsruhe mitteilte. Können die Täter jetzt abgeschoben werden?
Das Münchner Landgericht hatte die jungen Männer, die im Dezember 2007 einen Pensionär in der U-Bahn durch Schläge und Tritte beinahe umgebracht hätten, im Juli 2008 zu Haftstrafen von acht Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zwölf Jahren verurteilt. Der Überfall auf den ehemaligen Schuldirektor war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendgewalt ausgelöst.
Harte Strafen, wenig Reue: Das Urteil im U-Bahnschläger-Prozess
Wann können die Täter abgeschoben werden?
Dies ist möglich, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben. Eine Entscheidung darüber trifft das KVR. Eine Heirat allein schützt Serkan A. nicht. Im vergangenen Jahr hatte der Anwalt von Serkan A. von dessen Hochzeitsplänen berichtet. Wurtinger sagte, Serkan A. habe seine deutsche Freundin bisher aber noch nicht geheiratet. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.
Wenn beide ihre Strafe verbüßt haben, wird ihr Werdegang nochmals genau beleuchtet. Sollten sie abgeschoben werden, könnten sie vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht dagegen klagen. Bis ihre Verfahren eröffnet werden, vergehen oft Jahre, und die Verwaltungsrichter entscheiden vielleicht dann zu ihren Gunsten, weil sie familiäre Wurzeln in München haben.
Ob sein Mandant Serkan A. sich im Falle einer Abschiebung dagegen wehren werde, sei noch nicht entschieden, so Anwalt Florian Wurtinger. Nach einer Abschiebung in die Türkei könne er dort dann sofort auf freien Fuß kommen, sagte Wurtinger. (th/rh)
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