Urteil: Gefängnis für Syrien-Kämpfer
München – Das Münchner Oberlandesgericht hat zwei Kämpfer aus Syrien zu Gefängnisstrafen von zwei und vier Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe von zwei Jahren für den 23-jährigen Azad R. setzte das Gericht am Dienstag zur Bewährung aus. Nach Überzeugung der Richter hatten Azad R. und der 25-jährige Kamel T. in ihrer Heimat für die terroristische Vereinigung Ahrar al-Scham gekämpft. Demnach erledigten beide von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um die syrische Stadt Aleppo Wachdienste für die Gruppe und beteiligten sich so am Kampf gegen das syrisches Militär und Rebellen.
Die Richter befanden die Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig. Das Urteil entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche beantragt. Sie argumentierten, ihre Mandanten seien in der Vereinigung keine Mitglieder gewesen und hätten auch die Ziele der Gruppe nicht geteilt.
R. ist durch Verletzung lebenslang gelähmt
Azad R. wurde in einem Gefecht verletzt und ist lebenslang gelähmt. Seine Freund T. pflegte ihn und flüchtete wohl über die Balkanroute gemeinsam mit ihm nach Deutschland, wo sie 2015 ankamen.
Nach Feststellung des Gerichts wollte Ahrar al-Scham in Syrien einen autoritären Staat mit den Gesetzen der Scharia errichten. Richter Reinhold Baier sagte, es handle sich dabei um eine terroristische Vereinigung, weil sie "ihre Zielvorstellungen mit Mord und Totschlag durchsetzte". Die Angeklagten hätten davon gewusst. Zugleich hätten sie jedoch "für eine bessere Welt" und gegen den Machthaber Baschar al-Assad kämpfen wollen. Bei Kamel T. sei eine salafistische Motivation hinzugekommen. Azad R. sei hingegen ein Mitläufer gewesen.
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