Urteil des Landgerichts München: Aline K.s Mörder muss lebenslang ins Gefängnis

Michael P. hat gestanden, Aline K. erwürgt zu haben. Das Schwurgericht verurteilt ihn deswegen am Freitag zu lebenslanger Haft. Da er nach Ansicht der Richter dabei heimtückisch vorgegangen ist und das Opfer arglos war, entscheidet das Gericht auf Mord.
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Der Angeklagte Mitte September im Verhandlungssaal des Münchner Landsgerichts.
dpa Der Angeklagte Mitte September im Verhandlungssaal des Münchner Landsgerichts.

Michael P. hat gestanden, Aline K. erwürgt zu haben. Das Schwurgericht verurteilt ihn deswegen am Freitag zu lebenslanger Haft. Da er nach Ansicht der Richter dabei heimtückisch vorgegangen ist und das Opfer arglos war, entscheidet das Gericht auf Mord.

München – Vorgebeugt, die Arme auf die Anklagebank gestützt, die Hände ineinander verschränkt, völlig bewegungslos und den Blick unverwandt auf die Richterbank gerichtet – So verfolgt Michael P. (30) die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Michael Höhne.

Was er zu hören bekommt, kann ihm nicht gefallen. „Der Angeklagte hat Aline K. heimtückisch getötet“, begründet Höhne das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. Sein Opfer sei arglos gewesen, denn der Hüne hatte in ihrer langjährigen Beziehung nie Gewalt angewendet. Bis zum 8. Oktober 2015.

„Wer eine körperlich klar unterlegene Person über mehrere Minuten mit beiden Händen würgt“, der handle „mit absolutem Vernichtungswillen“. Noch Tage nach der Tat hätten dem Angeklagten Daumen und Unterarme geschmerzt.

Eine Tat aus "Wut und Verzweiflung"

Der Wachmann hatte im Prozess zugegeben, seine Freundin im Oktober 2015 erwürgt zu haben, nachdem er herausgefunden hatte, dass sie sich in einen Kollegen verliebt hatte. Am Abend der Tat hatte er ihr Handy durchforstet und fand Beweise für eine intime Beziehung seiner Lebensgefährtin.

Höhne: „Der Angeklagte tötete seine Lebensgefährtin aus Wut und Verzweiflung.“ Wut, weil sie ihn demütigte, Verzweiflung, weil er erkennen musste, dass die Beziehung am Ende war. Die Leiche von Aline K. wurde nach wochenlanger Suche in einem Kellerschacht gefunden.

Keine besondere Schwere der Schuld

Die Kammer folgte mit dem Urteil weitgehend den Forderungen von Staatsanwalt Laurent Lafleur. Der hatte aber auch noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Das Gericht erkannte aber keine niedrigen Beweggründe und sah daher auch keine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall plädiert.

So fürchtete sie sich auch nicht davor, ihm noch einen letzten „mentalen Tiefschlag zu verpassen“, um die Beziehung zu beenden. Aline K. sagte ihrem Lebensgefährten ins Gesicht, dass das „Projekt gescheitert, sie etwas Besseres habe“. Kurz darauf war die 31-Jährige tot.

Der Wachmann hatte die Angehörigen seines Opfers um Verzeihung gebeten: „Mir ist bewusst, dass ich einen Menschen getötet habe und dass ich das nicht mehr gutmachen kann.“

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