Urteil da: Münchner U-Bahn-Vergewaltiger muss hinter Gitter
Ein 58-Jähriger vergeht sich in der U-Bahn an einer jungen Frau und wird vom Amtsgericht zu 33 Monaten Haft verurteilt.
München - Susanne A. (Name geändert) zittert im Zeugenstand. Die starke Anspannung ist ihr deutlich anzumerken, ihre Anwältin legt ihr zur Beruhigung eine Hand aufs Bein. Die mittlerweile 19-Jährige soll Auskunft vor dem Amtsgericht geben, wie sie die Vergewaltigung durch einen U-Bahnzugführer im Großhaderner Wendehammer erlebt hat.
Und wie sie heute noch unter den Folgen der Tat vom 16. Juni leidet. Die 19-Jährige ringt um Fassung, berichtet dann tapfer, dass sie manchmal Suizidgedanken habe. "Haben Sie da konkrete Bilder vor Augen?", fragt Amtsrichterin Sylvia Silberzweig. "Ja", antwortet das Vergewaltigungsopfer.
Nicht einmal in der U-Bahn sicher
"Ich wusste nicht, was passiert ist. Ich wusste nur, dass es nichts Gutes war", schildert sie den Moment als sie aufwachte. Was die 19-Jährige besonders empört: Dass sie nicht einmal in der U-Bahn sicher ist. Der Mann, der sie nach Hause bringen sollte, begrapschte und vergewaltigte sie. "Ich habe kein Auto, München ist groß, ich bin auf die U-Bahn angewiesen", erklärt sie mit zitternder Stimme.
Der 58-jährige Angeklagte ist geständig. Allerdings behauptet er, die widerstandsunfähige, weil stark betrunkene und völlig übermüdete junge Frau habe seine Zudringlichkeiten als "schön" bezeichnet. Sieben Minuten dauerte die Vergewaltigung. Dann ließ der Zugführer von ihr ab und setzte seine Fahrt bis zum Schichtende ungerührt fort.
Der Angeklagte leugnet die Tat nicht – kann sie aber auch nicht erklären
Dass mache ihm neben der Tat an sich selber zu schaffen, sagt Günther K. vor Gericht. Denn Susanne A. war offenkundig völlig weggetreten, als er von ihr abließ. Sie hätte sich übergeben und daran ersticken können, erläutert eine Polizistin was im schlimmsten Fall hätte passieren können. Während seiner Vernehmung wurde dem 58-Jährigen das U-Bahn-Video gezeigt, das den Vorfall in der Wendeschleife dokumentiert. Die Tat zu leugnen fällt da schwer.
Das will Günther K. auch nicht. Eine Erklärung für die ungeheuerliche Tat hat er aber auch nicht. Er sei nicht einmal erregt gewesen, widerspricht er der Anklage.
MVG bietet dem Opfer kostenlose Fahrt an
Nach dem Vorfall soll die MVG Susanne A. telefonisch angeboten haben, kostenlos in einer Partytram mitzufahren. Wenn dies als vertrauensbildende Maßnahme gedacht war, ging der Schuss gewaltig nach hinten los. Die 19-Jährige fühlte sich eher verhöhnt als verstanden.
Die MVG hat sich mittlerweile für das Vorgehen des Mitarbeiters entschuldigt, teilt Pressesprecher Matthias Korte mit. In seinem Statement weist er aber darauf hin, dass es sich bei der Einladung keineswegs um eine "Entschädigung" oder "Wiedergutmachung" handeln sollte, sondern "schlichtweg um ein Zeichen unserer Anteilnahme und Unterstützung".
Haft- und Geldstrafe für den Täter
Demnach hätte die Münchnerin die Sonderfahrt frei nach ihren Wünschen gestalten können – "es handelte sich um einen gut gemeinten Vorschlag", so Korte. So wie es aber offensichtlich bei dem Vergewaltigungsopfer angekommen ist, scheint auch in diesem Fall "gut gemeint" das Gegenteil von gut zu sein.
Günther K. wird zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Und zahlt 5.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer.
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