Urteil bestätigt Beschluss gegen antisemitische BDS-Kampagne

Das Verwaltungsgericht München hat die Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses "Gegen jeden Antisemitismus!  - Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung" bestätigt.
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München -  Wie soll die Stadt mit Veranstaltungen linker Gruppen und von Künstlern umgehen, denen Antisemitismus vorgeworfen wird? Der Stadtrat hat entschieden, keine städtischen Räume mehr für Gruppen zur Verfügung zu stellen, die die Ziele der so genannten BDS-Kampagne unterstützen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt das darf.

Immer wieder war die BDS-Kampagne, die laut Stadt einen umfassenden Boykott Israels fordert, das Existenzrecht Israels als jüdischem Nationalstaat und "einen Frieden im Rahmen der Zweistaatenlösung" ablehne, in die Kritik geraten. So hatte im Gasteig der Vortrag eines Publizisten stattgefunden, der "mörderischen Widerstand" von Palästinensern als ihr "Recht" und ihre "Pflicht" bezeichnet hatte.

OB Dieter Reiter: Urteil "ein wichtiges Zeichen"

Das nun erlassene Urteil des Verwaltungsgerichts bekräftige die politische Grundsatzentscheidung des Stadtrats, sagte OB Dieter Reiter (SPD). "Gleichzeitig weist das Gericht den Vorwurf zurück, der Stadtratsbeschluss würde die Meinungsfreiheit verletzen", betonte Reiter. Insgesamt sei er "ein wichtiges Zeichen für alle, die sich antisemitischer Stimmungsmache entgegenstellen". Auch CSU-Stadtrat Marian Offman sprach von einem "wichtigen Zeichen gegen Antisemitismus". Wer dem jüdischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung nehmen wolle, "der braucht nicht erwarten, dass er Veranstaltungen in Räumen der Stadt abhalten kann".

Auch IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch sprach von einem "wichtigen Signal".

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