Urteil: Bei Vulkanausbruch gibt‘s Geld zurück

Weil am Urlaubsort ein Vulkan ausbrach, trat ein Ehepaar die Reise nicht an und klagte auf Kostenerstattung. Mit Erfolg.
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Die riesige Aschewolke nach der Eruption des Turrialba im März 2015.
Jeffrey Arguedas/dpa Die riesige Aschewolke nach der Eruption des Turrialba im März 2015.

Es hätte eine schöne Reise nach Costa Rica werden sollen, doch zwei Tage vor Reiseantritt brach dort ein Vulkan aus. Daher kündigte eine Ehepaar aus Aschaffenburg den Reisevertrag und klagte auf Erstattung der Reisekosten.

München - Zwei Tage vor dem Antritt ihrer Reise nach Costa Rica im März 2015, brach dort der Vulkan Turrialba aus. Ein Ehepaar aus Aschaffenburg kündigte daraufhin ihren Reisevertrag. Doch der Veranstalter sträubte sich, den Preis der Reise komplett zu erstatten. Das Paar klagte am Münchner Amtsgericht. Mit Erfolg.

Warnung vom Auswärtigen Amt

Der Fall: Im Dezember 2014 buchten der Kläger und seine Frau eine zwölftägige Reise nach Costa Rica. Inklusive Mietwagenrundreise. Doch die Natur machte ihnen einen dicken Strich durch die Reisepläne. Der Turrialba brach aus. Die Asche breitete sich bis in die Hauptstadt San José aus, die Menschen wurden aufgefordert, ihre Augen zu schützen.

Das Auswärtige Amt warnte, dass die Asche zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Augenreizungen, bei entsprechenden Vorerkrankungen auch Atembeschwerden führen könne.

Keine guten Bedingungen für einen entspannten Urlaub, zumal die Frau gerade erst von einer Bronchialerkrankung genesen war. Am Morgen nach dem Ausbruch kündigte das Paar die Reise wegen höherer Gewalt. Doch wurden ihnen nur 834,72 Euro erstattet.

Amtgericht entscheidet für den Kläger

Mehr wollte der Reiseveranstalter nicht zahlen. Begründung: Die Reise hätte vollständig durchgeführt werden können, da nur eine begrenzte Region betroffen war.

Die Richterin sieht das ganz anders: „Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem Ausbruch des Vulkans Turrialba auf Costa Rica um einen Fall von unvorhersehbarer höherer Gewalt.“ Trotz der aktiven Vulkane dort sei vor Reiseantritt mit einem solchen Ausbruch nicht zu rechnen gewesen. Nach dem Ausbruch durften die Reisenden jedoch durchaus annehmen, dass die Reise zu gefährlich ist. Wie das Amtsgericht am Freitag mitteilte, muss der Veranstalter ihnen daher weitere 4885 Euro erstatten.

Lesen Sie hier: Indonesien erhöht Warnstufe für Vulkan Anak Krakatau

 

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