Urteil am Amtsgericht München: Frau schlägt Partnerin - Haftstrafe

München - Eine 25-jährige Frau muss wegen Körperverletzung für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis – das Münchner Amtsgericht fällte das Urteil am 24. Oktober 2017. Die Verkäuferin attackierte erst ihre Partnerin und dann einen unbeteiligten Mann, der nur helfen wollte.
Der Vorfall ereignete sich am frühen Morgen des 18. Juni 2017: Die Angeklagte war mit ihrer 21 Jahre alten Lebensgefährtin und weiteren Begleitern auf dem Weg vom Sonnwendfeuer in Neubiberg zur S-Bahnhaltestelle Neuperlach Süd. Das Pärchen fing an sich zu streiten, zunächst verbal. Dann eskalierte die Situation allerdings: Die Angeklagte schubste die Geschädigte, sodass diese auf den Boden fiel. Danach trat die 25-Jährige ihrer Partnerin mindestens einmal gegen den Oberschenkel und schlug mehrmals auf Körper und Kopf ein. Dem Gericht zufolge hatte die 21-Jährige nach dem Vorfall leichte Schmerzen am Oberschenkel.
Zwei Männer, Vater und Sohn (60, 36), die auf dem Weg zur Arbeit waren, bemerkten die Auseinandersetzung und wollten dem Opfer zur Hilfe kommen. Der 60-Jährige hielt das Auto an, stieg aus und ging auf die Angeklagte los. Dabei wurde er von ihr als "Schwein, Rassist und Nazi" beleidigt, außerdem schlug sie ihm mehrmals ins Gesicht. Laut Gericht erlitt der Vater Schmerzen, Herzrasen und Atemnot. Auch sein Sohn wollte schlichten und wurde dabei von zwei der Begleiter so geschlagen, dass er sich eine Platzwunde an der Lippe zuzog.
Angeklagte hatte fast zwei Promille
Vor Gericht bestritt die 25-Jährige, jemanden geschlagen zu haben. Sie habe ihre Partnerin lediglich heruntergezogen, um sie zu beruhigen. Erst als der ältere Herr seinen Hund auf sie losgelassen hätte, habe sie ihn dreimal geschubst. Die Lebensgefährtin bestätigte die Aussagen. Zumindest bei der Polizei sprach sie noch vom Tritt gegen den Oberschenkel.
Der zuständige Richter folgte jedoch den Angaben der Helfer, die die Situation beide übereinstimmend beschreiben konnten. Der Vater erklärte, noch nie so viel Wut und Zorn erlebt zu haben. Da er davon ausgegangen sei, daass die Angeklagte Kampfsport betreibe, habe er seinen Gütewachhund geholt, der die Angeklagte auch am Fuß erwischt habe.
Zur Tatzeit war die Angeklagte alkoholisiert – bei ihr wurde ein Alkoholwert von 1,87 Promille errechnet, laut Gericht sei sie während der Tat alkoholbedingt enthemmt gewesen. Im Gegensatz dazu wurden ihr mehrere Vorverurteilungen zur Last gelegt. So wurde die Angeklagte unter anderem vor sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt worden.
"Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (…). Aufgrund des sehr hohen Aggressionspotenziales der Angeklagten, ihres Verhaltens in der Hauptverhandlung und der einschlägigen Vorstrafen kann das Gericht ihr keine günstige Sozialprognose im Sinne des § 56 I StGB stellen", so das Gericht.