Urteil am Amtsgericht München: Denkzettel für notorischen Temposünder

Das Amtsgericht München hat einen Autofahrer verurteilt, weil er zu schnell gefahren ist. Mal wieder möchte man meinen – denn der 53-Jährige ist scheinbar wenig einsichtig und schon mehrmals negativ im Straßenverkehr aufgefallen.
München - Im Dezember 2015 war ein 53-jähriger Geschäftsführer aus Forstern in München unterwegs. Im Petueltunnel fuhr er deutlich zu schnell – er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 Stundenkilometer. Eigentlich ist für ein solches Vergehen eine Geldbuße von 80 Euro fällig, allerdings musste der Autofahrer gleich das Doppelte zahlen. Daneben verurteilte ihn das Amtsgericht München im Juni 2016 noch zu einem einmonatigen Fahrverbot.
Fahrverbot als "Besinnungsmaßnahme"
Grund dafür war die Vergangenheit des Mannes: In den letzten vier Jahren wurde er in insgesamt acht Fällen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 21 und 46 Stundenkilometern verurteilt. Das Gericht zur Höhe der Strafe: "Da die Bußgeldkatalogverordnung Vorahndungen nicht berücksichtigt, war der Regelsatz in Anbetracht der festgestellten mannigfachen Vorahndungen des Betroffenen angemessen zu erhöhen, wobei dem Gericht eine Verdoppelung des Regelsatzes gerechtfertigt erschien… Neben der Geldbuße ist zur Einwirkung auf den Betroffenen ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme geboten."
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Doch nicht nur wegen der Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde der Mann immer wieder verurteilt. Geldstrafen waren auch immer wieder fällig, weil der 53-Jährige trotz Fahrverbots fuhr. Gegen ihn wurden bereits fünfmal ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Für das Gericht ist der Fall klar: Dem Autofahrer "fehlt es an der notwendigen Einsicht und an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung". "Allein durch die Erhöhung des Bußgeldes könne der mit dem Fahrverbot angestrebte erzieherische Effekt und die notwendige Warnwirkung für die Zukunft bei dem Betroffenen nicht erreicht werden."