Urteil: 92-jährige Mieterin muss massive Renovierung erdulden

Das Amtsgericht München hat eine 92-jährige Mieterin dazu veruteilt, umfangreiche Sanierungsarbeiten in ihrer Wohnung hinzunehmen. Ihr Alter spiele keine Rolle, so die Richter.
von  AZ/ls
Die Mieterin wehrte sich vor Gericht - und verlor.
Die Mieterin wehrte sich vor Gericht - und verlor. © Uli Deck/dpa

Das Amtsgericht München hat eine 92-jährige Mieterin dazu verurteilt, umfangreiche Sanierungsarbeiten in ihrer Wohnung hinzunehmen. Ihr Alter spiele keine Rolle, so die Richter.

München - Die Beziehung zwischen Mietern und Vermietern ist oft kompliziert. So auch im Fall einer 92-jährigen Münchnerin, die sich mit ihrem Vermieter vor dem Amtsgericht München um eine anstehende Sanierung der Fenster in ihrer Wohnung am Arabellapark gestritten hat.

Die 92-Jährige hatte schon seit 2007 die Miete für ihre Dreieinhalb-Zimmerwohnung gekürzt, da die Fenster undicht sind und sich erheblicher Schimmel bildete. Eine Gesundheitsgefährdung – das sah auch der Vermieter ein. Im Juni 2018 teilte er seiner Mietern mit, dass die Fenster "nach längerem Entscheidungsprozess" ausgetauscht werden sollen. 

Möbel müssen zurückgebaut werden

Dies allerdings bedeute starke Eingriffe: Asbesthaltige Fensterelemente müssten unter Anbringung einer Staubschutzwand demontiert, Heizkörper vorübergehend ausgebaut und Möbel und Küchenelemente bis zu einem Meter Abstand vorübergehend zurückgebaut werden. Vier Tage solle das dauern, im September diesen Jahres wolle man starten. Die ältere Dame lehnte das jedoch ab: Erst, wenn ihr schriftlich die Übernahme von Hotel- bzw. Reinigungs- und Verpflegungskosten zugesagt werden, sei sie damit einverstanden.

92-Jährige wehrt sich vor Gericht

Das wiederum lehnte der Vermieter ab. Die Mängelbeseitigung sei nicht abhängig vom Alter, sondern schlicht vom Ausmaß des Mangels. Außerdem sei die 92-Jährige noch sehr rüstig. Das bestritt diese auch gar nicht, sie sei aber der Meinung, dass mit ihr als ängstlicher gewordener Person anders als mit jungen Mietern umgegangen werden müsse. Sie verweigere sich auch nicht grundsätzlich, brauche aber Sicherheit. Immerhin wisse sie, dass man in anderen Wohnungen bei solchen Renovierungen fast eine Woche ohne Küche auskommen musste. Durch das Verhalten ihres Vermieters sei sie mittlerweile gesundheitlich so angegriffen, dass sie an einen Auszug denke.

Gericht: Mieterin muss Maßnahmen dulden

Vor Gericht half alles Lamentieren nichts. Die Richterin gab dem Vermieter Recht. "Gemäß § 555 a Absatz 1 BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Der Vermieter sollte mitteilen, wann die Arbeiten beginnen sollen und wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern werden.  (...) Vorliegend wird lediglich die Zutrittsgewährung für die Vorarbeiten zum Fensteraustausch verlangt. Vorbereitende Maßnahmen sind Teil der Maßnahmen nach § 555 a BGB. Auch 92-jährige Mieter müssen Erhaltungsmaßnahmen dulden, zumal hier eine Mängelrüge auch wegen undichter Fenster erfolgte. (...) Die Beklagte darf die Duldung der Instandsetzungsmaßnahmen auch nicht davon abhängig machen, ob sie eine Ersatzwohnung erhält und Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden", urteilte die Richterin schon im Dezember.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil (AZ 418 C 18466/18) ist für die 92-Jährige allerdings nicht mehr relevant. Sie kündigte ihre Wohnung Ende Januar.

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