Unsittliches Verhalten im Westbad: 3000 Euro Geldstrafe

Zunächst versuchte der 46-jährige Banker sich mit abenteuerlichen Erklärungsversuche rauszureden. Doch dann gestand er vor Gericht im Westbad onaniert zu haben - und kam mit einer Geldstrafe von 3000 Euro davon.
MÜNCHEN Das Münchner Amtsgericht verurteilte den geständigen Täter Paul G. (Name geändert) am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro (3000 Euro). Er hatte im Westbad onaniert.
Das Bad war an diesem 8. März gut besucht. Das hinderte den 46-jährigen Vater von zwei Kindern (15, 17) aber offenbar nicht, in aller Öffentlichkeit zu masturbieren. Bei seinem Geständnis war er da plötzlich schüchterner. Auf seinen Wunsch hin wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als er endlich mit der ganzen Wahrheit herausrücken wollte.
Dass er überhaupt gestand, ist dem Richter Robert Grain zu verdanken, der den Banker eindringlich aufforderte, vier Mädchen, die ihn beobachtet hatten, den peinlichen Gang in den Zeugenstand zu ersparen.
Der wäre aber notwendig geworden, hätte Paul G. seine abenteuerliche Schilderung der Vorgänge im Westbad aufrecht erhalten. Vor Gericht hatte er zunächst ausgesagt, er hätte sich im Strömungsbecken nur am Bauch gekrault. jot