Unschuldig in U-Haft

Knutscherei mit Folgen: Der Schweizer Manager Christian B. feiert im 089 mit mehreren Frauen und findet sich nach wenigen Stunden in der Zelle wieder – der Vorwurf: Sexuelle Nötigung
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Knutscherei mit Folgen: Der Schweizer Manager Christian B. feiert im 089 mit mehreren Frauen und findet sich nach wenigen Stunden in der Zelle wieder – der Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Christian B. (40) verbringt seine Wochenenden gern in München. Hier hat der Manager einer Züricher IT-Firma seine Spezl. Und weil er beruflich erfolgreich ist, gibt es immer was zu feiern. Nur so eine Party wie jene vom vergangenen Samstag will er nie wieder erleben. Denn am Morgen danach saß er in U-Haft. Wegen sexueller Nötigung.

Vergangenes Wochenende ließ es B. im 089 am Maximiliansplatz krachen, mit vielen hübschen Mädels und noch mehr Drinks. Mit einer Dame und deren Freundin begann er wild zu flirten, knutschen inklusive.

Klingt gut – und doch endete das Techtelmechtel für Christian B. ganz bitter: „Niemand dachte, dass am Ende einer im Gefängnis sitzt“, sagt ein Zeuge. Zu später Stunde tanzten die Gäste im 089 auf Tischen und Bänken. Auch B. und sein Mädel. Nur war die bereits so angetrunken, dass sie zu Boden stürzte. Auch Christian B. fiel und landete direkt auf ihr. Als er sich aufrappelte und die Frau nach oben zog, fügte er ihr wohl unglücklich Schrammen am Oberschenkel zu.

Die Szene wurde von einer Überwachungskamera mitgeschnitten. „Man sieht: Da war nichts!“, beteuert einer vom 089-Club. Nicht alle waren dieser Meinung. Nach dem Vorfall fand sich Christian B. nämlich auf der Polizeiwache wieder. Die Frauen hatten die Beamten gerufen. Die sahen Kratzspuren an einem Frauenschenkel, notierten den Züricher Wohnort des Beschuldigten. Und kamen zu dem für B. fatalen Schluss: Ein Fall von sexueller Nötigung. Bei einem Verdächtigen mit Wohnsitz im Ausland bedeutet das: Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Für Christian B. endete die Party in Stadelheim.

„Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände“, sagt ein Zeuge. Tatsächlich lief es doch recht ungünstig für den Manager. Wegen des Wochenendes wurde der Fall erst am Montag bearbeitet. Am Dienstag wurden Zeugen vernommen. Mittwoch landete die Akte beim Staatsanwalt. Da saß B. bereits vier Tage im Knast. Donnerstag kam Bewegung in die Sache. Freitag informierte Christian B. seine Freunde per Rund-SMS über seine Haftentlassung – der Text: „Alles wieder Gut“.

Ist es das wirklich? Seine Geliebte in Zürich dürfte über die Umstände, die zur Haft führten, kaum erfreut sein. Auch seinem Arbeitgeber hat er nach einer Woche Abwesenheit einiges zu erklären. Und die Mädels? „Es tat ihnen total leid“, sagt ein Angestellter des 089. „Sie wussten nicht, dass es so schlimm kommen würde. Sie hatten schon ein bisschen was getrunken.“ rke

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