Uni muss Neonazi aufnehmen

MÜNCHEN - Der NPD-Kandidat war 2001 wegen einer Schlägerei verurteilt worden, die LMU lehnte ihn daher als Student ab. Doch der Richter das darin einen massiven Eingriff in die Grundrechte.
Die LMU darf einem vorbestraften Rechtsradikalen nicht den Zugang zur Universität verweigern. Das entschied das Bayrische Verwaltungsgericht.
Heinz K. (Name geändert) war 2001 in eine Schlägerei verwickelt und kassierte eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre und vier Monate.
Im Jahr 2008 wollte er Rechtswissenschaften studieren. Die LMU verweigerte jedoch die Immatrikulation.
Laut Bayrischem Hochschulgesetz muss eine Universität einen Studenten nicht annehmen, wenn er zu einer Strafe von über einem Jahr verurteilt wurde und die Gefahr einer Störung des Hochschulbetriebes von ihm ausgeht. Letzteres versuchte die Universität dadurch zu belegen, dass Heinz K. weiter in der rechten Szene aktiv ist, dass er in der NPD Ämter bekleidet und für den Landtag kandidierte: Wer sich in so einem Umfeld bewege, bei dem seien auch weitere Straftaten zu befürchten, so die Argumentation, des Hochschulbetriebes.
Die Richter sahen jedoch einen zu massiven Eingriff in die Grundrechte. Heinz K. darf damit an der Uni etwas dazu lernen.Stefan Jahnel