Unhygienische Spritze: Knie infiziert

Ein Rentner (76) hat eine Weilheimer Arztpraxis wegen eines Behandlungsfehlers verklagt. Er will 12 000 Euro Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Im Flur des Landgerichts: Paul F. (76) zeigt sein lädiertes Knie.
jot Im Flur des Landgerichts: Paul F. (76) zeigt sein lädiertes Knie.

München Die Berge sind seine große Leidenschaft. Paul F. (76, Name geändert) wandert und radelt gerne. Umso mehr hat es ihn getroffen, als im Oktober 2012 – durch eine unhygienisch gesetzte Spritze – sein rechtes Knie infiziert wurde.

Das Knie schwoll an, jede Stufe machte ihm Schmerzen. Und die geliebten Berge hatten erstmal Pause. Und doch hatte der Rentner „Glück im Unglück“, findet Richter Thomas Stelzner. Die Infektion wurde schnell erkannt. Dadurch seien schlimmere Folgen für Paul F. abgewendet worden.

„In Murnau wurde mir das Knie ausgespült“, berichtete Peter F. im AZ-Gespräch. Dadurch bekam man die Infektion schnell in den Griff. Dabei waren sich die Murnauer Ärzte anfangs auch nicht sicher, wie sich die Krankengeschichte entwickelt. Hätte die Therapie nicht angeschlagen, würde Paul F. jetzt vielleicht mit einer Gelenkprothese herumlaufen.

 

Experte bestätigt Fehler des Arztes

 

Es war die achte von zehn Spritzen, die der rüstige Mann nach einer Meniskus-OP im Mai 2012 bekommen sollte: „Die anderen waren in Ordnung, aber einer hat gschlampert.“ Paul F. wollte nicht, dass der Arzt damit durchkommt: „Und dann muss der Beitragszahler für die Schlamperei zahlen.“ Deshalb habe er geklagt.

Ein Experte bestätigte am Dienstag vor Gericht, dass der Arzt, der Paul F. ins Knie spritzte, einen Fehler gemacht habe. Der Mann hätte die Handschuhe wechseln müssen, nachdem er eine Flasche mit Desinfektionsspray angefasst hatte. Dadurch war die Spritze nicht mehr steril. Hygiene sei aber bei den nicht durchbluteten – und daher für Infektionen sehr anfälligen – Gelenken wichtig.

 

Nach dem Prozess geht es wieder in die Berge

 

Allerdings war die Infektion höchstens zu einem Drittel für den Knieschaden verantwortlich zu machen. Der große Rest sei vorherigen Verschleißerscheinungen geschuldet.

Das rief nach einem Kompromiss, sprich einem Vergleich, den die Kammer denn auch „dringlich“ empfahl. Der Anwalt von Paul F., Steffen Thoms, machte schließlich den Vorschlag „5000 Euro“. Dieser Vergleich muss jetzt noch von der Versicherung der Arztpraxis abgesegnet werden.

Paul F. freut’s. Noch wichtiger aber: Sein Knie hält wieder. Die nächste 30-Kilometer-Wandertour in den Bergen wartet schon.

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