"Unfug": Gastgewerbe protestiert wegen geplanter Bettensteuer

München - Die Münchner Stadtkämmerei will eine Übernachtungssteuer einführen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Finanzausschuss in der kommenden Woche hervor. Konkret strebt die Stadtkämmerei einem Sprecher zufolge eine Steuer von 5 Prozent an. Sie soll auf den Preis der unmittelbaren Beherbergung erhoben werden – nicht aber auf Zusatzleistungen wie Frühstück, Halbpension oder Wellnessarrangements. Dabei sollen sowohl touristische als auch berufliche Reisen betroffen sein, nicht aber minderjährige Gäste. Die Kämmerei erwartet durch die Steuer Einnahmen von rund 40 bis 60 Millionen Euro pro Jahr bei Ausgaben von rund zwei Millionen.
Regierung von Oberbayern muss zustimmen
Die Satzung der Steuer muss der Vorlage zufolge von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, da sie erstmals in Bayern eingeführt werde. Auch das Innenministerium müsse zustimmen. Grundsätzlich ist man in der Stadtkämmerei aber zuversichtlich: Nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt die Verfassungsmäßigkeit einer Übernachtungssteuer festgestellt habe, "sollte einer Genehmigung nichts im Wege stehen", heißt es in der Vorlage.
Dehoga kritisiert: "Unfug"
Der Dehoga läuft Sturm gegen die Pläne. "Das bayerische Gastgewerbe kämpft nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie, sondern ganz erheblich auch mit den Folgen des Ukraine-Krieges", betonte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer. Drastische Verteuerungen und Konsumzurückhaltung bildeten eine "toxische Mischung" sagte sie und warnte: "Wenn nun noch zusätzlich eine Übernachtungssteuer käme, wäre dies nicht nur eine Strafsteuer auf Gastfreundschaft, sondern ein Mittelstandsvernichtungsprogramm erster Güte."
Zudem ist man beim Dehoga der Ansicht, dass eine Übernachtungssteuer dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz widerspräche. Der Verband fordert nun vom Freistaat, Übernachtungssteuern durch Aufnahme in das Kommunalabgabengesetz an entsprechender Stelle zu verbieten.