Unfall mit Blaulicht: Polizistin will 40.000 Euro

An einer Kreuzung wird eine Polizistin in einem Streifenwagen schwer verletzt. Jetzt fordert sie vom Freistaat 40.000 Euro Schmerzensgeld.
John Schneider |
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München - Ein Streifenwagen kollidiert im Juli 2016 auf einer Kreuzung mit einem anderen Auto. Die Polizistin, die bei dem Unfall schwer verletzt wurde, fordert jetzt Schmerzensgeld.

So ganz hat sie die Folgen des schweren Unfalls vor über drei Jahren noch nicht überwunden. "Ich spüre beim Joggen immer noch Belastungsschmerzen", berichtet die Polizeibeamtin. Ansonsten gehe es ihr aber gut. Immerhin. Doch für die erlittenen Schmerzen fordert sie 40 000 Euro vom Dienstherrn, dem Freistaat.

Fahrender Polizist fuhr zu schnell in Kreuzung bei Oberschleißheim

Die Klägerin war am 3. Juli 2016 als Beifahrerin in einem Polizeiwagen unterwegs. Sie und ihr Kollege am Steuer des Wagens fuhren Streife, als sie zu einem Einsatz wegen Sachbeschädigung gerufen wurden. Der Fahrer schaltete Blaulicht und Martinshorn an.

An einer Kreuzung bei Oberschleißheim zeigte die Ampel rot. Der Polizist fuhr in die Kreuzung ein. Und zwar laut Klägerin zu schnell und ohne sich ein ausreichendes Bild über die Situation zu machen.

Es kam zur Kollision mit einem anderen Auto. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen im Beckenbereich, war anderthalb Stunden im Fahrzeug eingeklemmt. Sie musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Über vier Monate war die junge Frau dienstunfähig.

In der Pflicht sei die Unfallfürsorge, nicht der Freistaat

Ihr Kollege ist inzwischen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Vertreter des Freistaats erklärt, dass es "höchst bedauerlich" sei, was der Polizistin widerfahren ist. In der Pflicht sieht er aber zu 100 Prozent die Unfallfürsorge, nicht den Freistaat.

Das Landgericht will seine Entscheidung am 27. November bekanntmachen.

Lesen Sie hier: Tödlicher Unfall mit Ferrari - Witwe verklagt Autohersteller

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