Unfall an Ballettstange: Kein Schmerzensgeld für 125-Kilo-Mann

Ein 75-Jähriger, 125 Kilo Körpergewicht und eine Balletstange: Ein Münchner verletzte sich bei einer Ballettübung und klagt.
dpa / az |
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Ein 75-Jähriger, 125 Kilo Körpergewicht und eine  Ballettstange: Ein Münchner verletzte sich bei einer Ballettübung und verklagte den Sportverein auf Schmerzensgeld. Jetzt hat das Amtsgericht ein Urteil gesprochen.

München – Ein 125 Kilogramm schwerer Mann aus München bekommt nach einem Ballett-Unfall kein Schmerzensgeld. Der 75-Jährige hatte sich bei einer Übung an der Ballettstange verletzt, nachdem er diese zuvor selbst eingestellt hatte, teilte das Amtsgericht München am Montag mit.

Und eins, zwei, hoch das Bein...

Das rechte Bein samt rechter Gesäßhälfte sei auf der Ballettstange gelegen, als sie plötzlich unter ihm nachgab. Der Senior zog sich dabei eine Knochenprellung und eine Verletzung am Meniskus zu und verklagte seinen Sportverein:

Die Stange war seiner Meinung nach defekt. Bei „zweckentfremdeter Nutzung“ bestehe aber keine Sicherungspflicht, urteilte das Gericht. Eine Ballettstange werde zweckentfremdet, „wenn sie von einem Kursteilnehmer mit einem Gewicht von 125 Kilogramm vergleichbar einem Barhocker genutzt werde“.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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