Und die Stadt klagt auf 25 Millionen Euro - im Jahr
MÜNCHEN Soll in München der Tourismus gefördert werden? Und wie weit darf die Stadt damit Geld verdienen? Um diese Fragen wird gerade vor dem Verwaltungsgericht gestritten. Es geht um die so genannte Bettensteuer.
Der Stadtrat hatte im vergangenen Jahr eine Übernachtungssteuersatzung beschlossen. 2,50 Euro sollte jeder Gast zahlen, der hier nächtigt. Zu entrichten von den jeweiligen Hoteliers. Das wären – bei zuletzt elf Millionen Übernachtungen im Jahr – über 25 Millionen Euro für die Stadtkasse.
Doch die Regierung von Oberbayern kassierte die kommunale Steuer. Die Satzung verstoße unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz, da für eine Übernachtung in der Jugendherberge genauso viel erhoben würde wie für eine Nacht im Nobelhotel. Die Steuer nehme zudem keine Rücksicht auf öffentliche Belange: Sie laufe der Absicht des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes – mehr Tourismus durch geringere Umsatzsteuer fürs Gastgewerbe – entgegen.
Die Stadt kontert: Auch ihre finanzielle Situation müsse eine Rolle spielen. Die Regierung von Oberbayern habe diese in ihrer Ablehnung nicht berücksichtigt. Schützenhilfe bekommt die Kämmerei aus Koblenz. Hier entschied das Gericht, dass vergleichbare Bettensteuern in Trier und Bingen erhoben werden dürfen. Allerdings: In Rheinland-Pfalz sind kommunale Steuern nicht genehmigungspflichtig. In Bayern schon.
Der Ausgang erscheint offen. Das Gericht wird heute seine Entscheidung bekannt geben. Eine Tendenz ließ sich die Kammer in der gestrigen Verhandlung nicht entlocken. Über die Konsequenzen sind sich die Juristen jedenfalls im Klaren: Bekommt München die Bettensteuer, werden viele klamme Kommunen im Freistaat nachziehen.