Unbezahlte Überstunden: Münchner Zoll kontrolliert Post-, Paket- und Expressdienstleister

Die Mitarbeiter des Münchner Zolls haben Post-, Paket- und Expressdienstleister überprüft. Das Ergebnis ist besorgniserregend.
von  AZ
98 Zöllnerinnen und Zöllnern waren bei den Kontrollen im Einsatz (Symbolbild).
98 Zöllnerinnen und Zöllnern waren bei den Kontrollen im Einsatz (Symbolbild). © Zoll

München - Am Dienstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München 241 Arbeitgeber aus dem Bereich Post-, Paket- und Expressdienstleister kontrolliert.

Während der Überprüfung wurden auch die Fahrer befragt, hier kam es immer wieder zu problematischen Aussagen: Ein Fahrer muss vor Beginn der "offiziellen" Arbeitszeit jeden Tag noch weitere Hilfsarbeiten machen, wie etwa das Beladen und auch das Säubern des Fahrzeugs. Das macht jeden Tag ungefähr eine halbe Stunde aus, wodurch der Fahrer pro Woche an die 2,5 Stunden unbezahlt arbeitet.

Paketboten: Unbezahlte Überstunden und Lohnsplitting

Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München, erklärt: "Solche Dinge hören wir leider öfters, dass bei der Arbeitszeitaufschreibung 'kreativ' gearbeitet wird. Die Arbeitgeber unterlaufen damit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2021 in der Branche der Post-, Paket- und Expressdienstleister bei 9,50 Euro/ Stunde liegt. Und wer möchte schon für umsonst seine Arbeitszeit verrichten?"

Ein weiteres häufiges Problem, welches der Zoll bei der Prüfung festgestellt hat, ist "Lohnsplitting": Bei dieser Form der Hinterziehung verkürzt der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung, indem er die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, der tatsächlich nur einer Beschäftigung nachgeht, auf mehrere Beschäftigungen aufteilt. Oftmals erfolgt die Aufteilung auf eine Haupt- und eine Nebenbeschäftigung.

Geprüft wurden bei der Kontrolle unter anderem die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Scheinselbstständigkeit, Ausländerbeschäftigung und Leistungsbetrug.

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