Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW vor OLG München

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klimaklage gegen den Autobauer BMW auch in der zweiten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung am Donnerstag als unbegründet ab.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
München

Der Verein wollte mit seiner Klage erzwingen, dass BMW den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass BMW seine Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ergebe sich kein Anhaltspunkt, dass die Gesetze Grundrechte im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels nicht ausreichend schützen würden. Und BMW "hält sich an diese Gesetze".

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofort Revision beim Bundesgerichtshof an. Die DUH und Greenpeace waren mit ähnlichen Klagen gegen Volkswagen, Mercedes-Benz und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten ebenfalls erfolglos.

BMW sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. Wie Klimaschutz erfolgen muss, entscheide der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.