Zufällig entlarvt: Mutter und Sohn entgehen Haftstrafe
Dachau - Da er eine Geldstrafe von knapp 1.000 Euro noch nicht gezahlt hat, stattete die Bundespolizei am Freitagmorgen einem 22-Jährigen in Dachau einen Besuch ab. Er war vom Amtsgericht Dachau wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Durch Zahlung dieser Geldstrafe könnte eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewandt werden. Die Mutter des 22-Jährigen war bereit, die Geldtsrafe für den Sohn zu begleichen, um diesen vor einer Freiheitsstrafe zu bewahren. Hierfür nahmen die Beamten zur Ausstellung eines Zahlungsnachweises die Personalien der Mutter auf.
Dabei stellte sich heraus, dass auch die Frau von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Aufgrund von Computerbetrug wurde die 43-Jährige vom Amtsgericht gesucht, gegen sie wurde ebenfalls eine Geldstrafe verhängt. Doppelter Erfolg für die Bundespolizei!
Als die Frau auch ihre Geldstrafe in Höhe von knapp 500 Euro beglich, konnten die Beamten ihre Fahndung löschen - Freiheitsstrafe doppelt abgewandt.
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