Weßling: Rentner (82) mit falschem Gewinnversprechen betrogen
Weßling - Es klang alles viel zu schön, um wahr zu sein: Mit der Masche eines falschen Gewinnversprechens ist in Weßling im Landkreis Starnberg ein 82-jähriger Mann hereingelegt worden.
Wie die Polizei mitteilt, erbeuteten die Betrüger Bargeld in Höhe eines mittleren vierstelligen Eurobetrages. Der Rentner war am Mittwoch von einer unbekannten Frau angerufen worden, die ihm einen vermeintlichen Gewinn von mehreren zehntausend Euro in Aussicht stellte.
Rentner reingelegt: Mehrere tausend Euro für Notar und Transport?
Für laufende Unkosten bezahlte er schließlich auf Anweisung der Betrügerin mehrere hundert Euro in Form von Amazon Guthaben-Codes. Danach wurde dem 82-Jährigen mitgeteilt, dass sein mutmaßlicher Gewinn noch deutlich höher (rund eine halbe Million) ausfalle und er nun mehrere tausend Euro für Notar und Transport bezahlen müsse.
"Leider übergab der gutgläubige Geschädigte anschließend einen mittleren vierstelligen Geldbetrag an einen unbekannten Abholer", so die Polizei. Erst im Laufe des nächsten Tages seien ihm Zweifel gekommen, da er erneut diverse Anrufe erhielt und zu einer weiteren Geldübergabe aufgefordert wurde. Der Rentner zog einen Nachbarn ins Vertrauen und verständigte die Polizei.
Als Geldabholer verdächtig: Mann flüchtet
Den eintreffenden Beamten der Polizeiinspektion Herrsching fiel in der Nähe des Einsatzortes ein junger Mann auf, der allerdings während der Personalienkontrolle flüchtete und entkam. Auch die in der Folge eingeleiteten polizeilichen Fahndungsmaßnahmen führten bislang nicht dazu, dass der als Geldabholer verdächtige Mann aufgegriffen werden konnte.
Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen übernommen, warnt vor weiterem Auftreten der Betrüger und rät:
- Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, sind keine Gewinne zu erwarten.
- Lassen Sie sich daher erst gar nicht auf Telefonate mit verlockenden Gewinnankündigungen ein, legen Sie einfach den Hörer auf und verständigen Sie die Polizei.
- Leisten Sie keinesfalls Zahlungen im Voraus.
- Übermitteln Sie keine Nummerncodes von digitalen Bezahlkarten an Unbekannte. Diese können nach Erhalt über den damit verbundenen Betrag verfügen.
- Übergeben Sie niemals Bargeld an Unbekannte.
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