Wenn die Putzfrau klaut: Gericht spricht Urteil

Taufkirchen - Sechs bis acht Stunden pro Woche kam die Putzfrau zu der Seniorin nach Taufkirchen, die ihr 15 Euro pro Stunde bezahlte. Das Verhältnis war ein gutes, vertrauensvolles. Dachte zumindest die heute 90-Jährige, zu der die Putzfrau immer so nett "Du bist meine Mama" sagte.
Urteil: Putzfrau zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Doch das Zutrauen war nur gespielt, wie die Taufkirchnerin heute weiß. Die Frau nutzte das Vertrauen aus – und beklaute die Seniorin immer wieder. Dieser Tage verurteilte das Amtsgericht die Putzfrau (heute 58) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss sie den entstandenen Schaden von 4.400 Euro in Raten abstottern.
Die Verurteilte hatte zwei Jahre lang bei der Seniorin gearbeitet. Anfang 2018 entwendete sie Bargeld, zwei goldene Halsketten und drei Ringe. Gesamtwert laut Gericht: etwa 5.000 Euro. Die 90-Jährige erklärte bei der Gerichtsverhandlung, sie habe sich gewundert, warum ihr Geld ihr immer schon am 20. des Monats ausgegangen sei, schöpfte zunächst aber keinen Verdacht.
Leiter eines Seniorencafés stoppt die Diebin vor der Tür
Dann wurde die Taufkirchnerin doch misstrauisch – und entschied sich, ihrer Hilfskraft eine Falle zu stellen. Im April 2018 deponierte sie – unterstützt von der Polizei und Florian Schreyer (35), dem Leiter ihres Seniorencafés – zuvor abfotografierte Geldscheine in zwei Geldbörsen und einem Kuvert an verschiedenen Orten in der Wohnung, bevor die Putzfrau wie vereinbart zum Arbeiten in die Wohnung kam.
Wie befürchtet, entwendete die Frau das Geld – insgesamt 440 Euro. Die Seniorin entdeckte den Diebstahl und alarmierte Schreyer, der vor der Wohnung wartete: "Ich rief dann die Polizei, die den Fall ja bereits kannte." Die Beamten fanden das Geld in der Handtasche der Verdächtigen.
Putzfrau: Entschuldigung vor Gericht
Die Frau räumte die Diebstähle sofort ein. Sie überreichte Pfandscheine, so dass die Seniorin zwei entwendete Ringe zurückerhalten konnte. Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte einsichtig. "Um Gottes Willen", sagte sie. "Ich mache das nie wieder. Es tut mir echt schrecklich leid. Ich habe mich tausendmal entschuldigt." Schulden habe sie keine gehabt. "Aber etwas zum Essen, zum Zahlen habe ich auch gebraucht."
Die Richterin setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, da sie von einer günstigen Sozialprognose ausging. Die Frau war nicht vorbestraft, zudem lebe sie in geordneten Verhältnissen.