Wegen Naturschutz: Boot- und Kanufahren auf der Isar bleibt saisonal verboten
Bad Tölz - Im Sommer darf man mit Kanus, Kajaks und Schlauchbooten auf dem Wildfluss unterwegs sein. Nach der seit 2019 geltenden Verordnung dürfen sie im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vom 1. Juni bis 15. Oktober fahren, ab Bad Tölz flussabwärts bis zum Landkreis München zusätzlich bis 31. Dezember.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte Normenkontrollanträge gegen diese Verordnung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Richter bestätigten damit die saisonalen Verbote für das Befahren der Isar aus Naturschutzgründen.
Flußfahrverbot unverhältnismäßig?
Gegen die Regelung hatten sich Privatpersonen sowie der Bayerische Kanuverband und die Bayerische Einzelpaddler-Vereinigung gewandt. Sie argumentierten, nennenswerte Störungen etwa des Laichvorgangs bei Fischen durch den Kanusport seien nicht nachgewiesen. Die saisonale Einschränkung sei unverhältnismäßig.
Die Richter sahen keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es genüge eine abstrakte Gefahr für die Fisch- und Vogelfauna. Ein konkreter Nachweis von Störungen sei nicht erforderlich. Der Schutz der Natur sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut von Verfassungsrang. Bootfahren sei eine Freizeitbetätigung, für die es Ausweichmöglichkeiten gebe.
Strengere Regeln seit 2019
Das Landratsamt hatte 2019 wegen ausufernder Flussfeste weitere Regeln erlassen. Für Bootsfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, Glasflaschen und laute Musik sind tabu. Verstärker sind verboten, ebenso Beiboote etwa fürs Bier: Damit die Fahrt nicht zu trocken wird, zogen manche ein kleines Boot für den Kasten Bier mit. Kinder bis zwölf Jahre müssen Schwimmwesten tragen, und von 20.30 Uhr bis 7.00 Uhr soll auf dem Fluss Ruhe herrschen: Nachtfahrverbot. Es gebe bereits positive Effekte, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes. Fischbestand und Kiesbrüter-Population hätten sich stabilisiert. Rund ein Dutzend Ranger überwachen die Regeln.
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