Wegen Dienstvergehen: Disziplinarklage gegen Starnberger Bürgermeisterin Eva John

Die Landesanwaltschaft Bayern hält "ein Dienstvergehen für erwiesen". Das Verwaltungsgericht München muss nun über mögliche Disziplinarmaßnahmen entscheiden.
dpa |
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München/Starnberg - Weil Starnbergs Bürgermeisterin mehrfach gegen die bayerische Gemeindeverordnung verstoßen haben soll, hat die Landesanwaltschaft Bayern Disziplinarklage gegen die Politikerin erhoben. Mit der Klage gegen Eva John (Bündnis Mitte Starnberg) soll die Kürzung der Dienstbezüge erreicht werden, hieß es in einer Mitteilung der Landesanwaltschaft vom Dienstag. 

Im August 2017 hatte die Disziplinarbehörde das Verfahren gegen John eingeleitet. Der nun erhobenen Klage lägen viele Vorwürfe zugrunde, darunter ein gravierender: Die erste Bürgermeisterin soll bei Verträgen der Stadt mit der Deutschen Bahn Beschlüsse des Stadtrates nicht oder nicht hinreichend vollzogen haben.

Disziplinarklage: Starnbergs Bürgermeisterin John schweigt

Zu Details äußerste sich die Landesanwaltschaft nicht. "Die Stadt Starnberg befand sich gegen Ende des Jahres 2017 in der unmittelbar drohenden Gefahr, mit erheblichen Schadensersatzforderungen der Bahn konfrontiert zu werden", hieß es dazu in der Mitteilung.

Außerdem wird John vorgeworfen, gegen die Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung verstoßen zu haben. Sie soll Stadtratsmitgliedern in einer Gegendarstellung zu einem Zeitungsartikel rechtswidriges Handeln vorgeworfen haben, ohne dass die Umstände zuvor intern geklärt worden wären.

Die Landesanwaltschaft Bayern hält "ein Dienstvergehen für erwiesen". Das Verwaltungsgericht München muss nun über mögliche Disziplinarmaßnahmen entscheiden. John wollte sich zunächst nicht äußern. Sie ist seit 2014 Bürgermeisterin der 23 000-Einwohner-Stadt.

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