Versuchter Mord: Ex steht mit Messer am Bett

Ein 25-Jähriger soll mit einem aufgeklappten Messer am Bett seiner Ex-Freundin gestanden und zugestochen haben.
John Schneider |
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Paul G. versteckt sich beim Prozessauftakt hinter einem Aktenordner.
Bernd Wackerbauer Paul G. versteckt sich beim Prozessauftakt hinter einem Aktenordner.

München - Klingt wie ein schlechter Film: Du wachst auf und ein Mann mit einem aufgeklappten Messer steht an deinem Bett. Doch genauso soll es am Morgen des 23. Dezember 2017 in einer Unterföhringer Wohnung geschehen sein.

Laut Anklage war Paul G. (25, alle Namen geändert) über das Küchenfenster eingestiegen und hatte seine Ex-Freundin Petra T. und deren neuen Partner Victor B. im Bett schlafend vorgefunden. Der neue Freund erwachte, sah den Mann mit dem Messer vor dem Bett, stand auf und versuchte, Paul G. in ein Gespräch zu verwickeln. Der habe ihn angegrinst und gesagt, dass Petra T. "heute sterben muss". Dabei soll er auch der Schlafenden in den Schritt gegriffen und dabei zu ihr gesagt haben: "Ich bring’ dich um, du Schlampe!"

Die Frau wurde nun auch wach. Paul G. soll dann aufs Bett gesprungen sein und zugestochen haben. Die sieben Zentimeter lange Klinge drang in die Wange ein und verursachte eine fünf Zentimeter lange und anderthalb Zentimeter tiefe Wunde.

Doch die Attacke war damit noch nicht überstanden. Paul G. soll versucht haben, erneut zuzustechen, um die Ex zu töten. Victor B. gelang es, den Arm mit dem Messer wegzuziehen. Das nutzte die Frau, um nach draußen zu fliehen. Paul G. setzte nach, wurde aber von einem weiteren Zeugen davon abgehalten, erneut zuzustechen.

Angeklagter will sich vor Gericht nicht äußern

Zur Person und zur Sache will Paul G. nichts sagen, außer, dass er vor der Tat "sauer" war. Die Ermittler vermuten als Motiv einen früheren Streit zwischen Opfer und Täter, bei dem Petra T. damit gedroht habe, den 25-Jährigen anzuzeigen.

Das hätte für diesen wohl schwere Konsequenzen gehabt, stand er doch unter Bewährung. Ihm waren ein paar Monate Gefängnis erlassen worden, nachdem er 2013 vom Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Der Vorwurf damals: gefährliche Körperverletzung und erpresserischer Menschenraub.

Statt seiner sprachen die Gutachter im Gericht: Bereits in der Grundschule habe Paul G. im Alter von zehn, elf Jahren einen Suizidversuch mit einer Überdosis versucht. Mit 15 begann er, Cannabis zu konsumieren, mit 18 Jahren sei dann der Alkohol dazu gekommen. In den Stunden vor der Tat habe er unter anderem mehr als einen Liter Rotwein sowie Kokain, Kräuterschnaps, Wodka und Cannabis konsumiert.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Lesen Sie hier: Messer-Überfall in der Au - Fahndungsplakat veröffentlicht

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